Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium
Aufenthalt zum Zweck der Arbeitsplatzsuche nach erfolgreichem Abschluss des Studiums
Begriffe im Kontext
eAT (Synonym), Aufenthalt nach Studium, Arbeitserlaubnis (Synonym), Aufenthalt nach Studium, Arbeitsgenehmigung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für maximal 18 Monate nach erfolgreichem Abschluss des Studiums zum Zweck der Arbeitsplatzsuche bzw. Unternehmensgründung.
- Gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, Frontalaufnahme, heller Hintergrund
- Arbeitsplatzangebot - nur falls ein Angebot schon vorhanden ist.
- Formular Stellenbeschreibung - zusätzlich zum Arbeitsplatzangebot.
- Krankenversicherung (Versicherungskarte) oder eine private Krankenversicherung die der gesetzlichen mindestens im Leistungsumfang entspricht.
- Studienabschluss - Abschlussurkunde, Zeugnis bzw. Bescheinigung Ihrer Hochschule über einen erfolgreichen Abschluss
- Nachweise zum Lebensunterhalt: Verdienstbescheinigung, Gehaltsnachweise, Kontoauszug oder Ähnliches
- Mietvertrag + Kontoauszug mit Angabe der aktuellen Miethöhe
- Nachweise über Unternehmensgründung: der Nachweis entsprechender Bemühungen kann unter anderem dadurch erfolgen, dass Verhandlungen mit Banken zur Finanzierung einer Geschäftsidee, die Suche angemessener Geschäftsräume, etc., nachgewiesen werden
- Studienabschluss
- Ein in Deutschland erworbener Studienabschluss (Bachelor, Master, Diplom, Magister, etc.)
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium
Die Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche kann nur erteilt werden, wenn sie an eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium anschließt.
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg