Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung
Inhalt
Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung
Begriffe im Kontext
Anerkennung von DDR-Hochschulabschlüssen, Berlin (Synonym), Anerkennunug von in der ehemaligen DDR erworbener akademischer Grade, Berlin (Synonym), Führung von Graden aus der ehemaligen DDR, Berlin (Synonym), Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, Berlin (Synonym)
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In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.
Zuständig für die Anerkennung des DDR-Bildungsabschlusses ist jeweils das Wissenschafts- bzw. Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Bildungseinrichtung gelegen ist oder war, an der der Abschluss erworben wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf der rechten Seite.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg