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Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Hamburg 99019038016000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99019038016000

Leistungsbezeichnung

Gleichwertigkeit von in der DDR erworbenen oder staatlich anerkannten schulischen, beruflichen und akademischen Abschlüsse oder Befähigungsnachweise Anerkennung

Leistungsbezeichnung II

Anerkennung von DDR-Bildungsabschlüssen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennung von DDR-Hochschulabschlüssen, Berlin (Synonym), Anerkennunug von in der ehemaligen DDR erworbener akademischer Grade, Berlin (Synonym), Führung von Graden aus der ehemaligen DDR, Berlin (Synonym), Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen, Berlin (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

In der DDR erworbene staatlich anerkannte oder verliehene akademische Berufsbezeichnungen, Grade und Titel gelten im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland weiter. Für diese Berufsbezeichnungen, Grade und Titel können Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Gleichwertigkeit des Abschlusses oder auf Nachdiplomierung stellen.

Zuständig für die Anerkennung des DDR-Bildungsabschlusses ist jeweils das Wissenschafts- bzw. Kultusministerium des Bundeslandes, in dem die Bildungseinrichtung gelegen ist oder war, an der der Abschluss erworben wurde. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Link auf der rechten Seite.

 

Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Bitte erfragen.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bund

Formulare

nicht vorhanden

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