Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch Erteilung
Inhalt
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch Erteilung
Begriffe im Kontext
eAT (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Sprachkurs (Synonym), Aufenthalt, Sprachenschule (Synonym), Aufenthalt, Sprachkurs (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Sprachenschule (Synonym), Aufenthalt, Deutschkurs (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens ein Jahr erteilt werden.
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
- Nachweis über Intensivsprachkurs - Bescheinigung der Sprachschule, Vertrag
- Krankenversicherung (Versicherungskarte) - Jede gesetzliche Krankenversicherung. Bei Abschluss einer privaten KV ist die Anlage II (Bescheinigung über eine private KV für einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet bis zu 12 Monate) bei Antragstellung vorzulegen.
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 12.328,80 Euro / Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck / Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank, ggfls. Nachweis einer Beschäftigung bis zu 20 Std/Wo).
- Intensivsprachkurs, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche zum Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse).
Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.
- Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit Hamburg)
- Ausländerangelegeheiten
- Merkblattübersicht zu Einreiseangelegenheiten (Visum) der Zentralen Ausländerbehörde, HTML
- Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
- Online-Dienst: Aufenthaltserlaubnis Hamburg
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden.
Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Wochen) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.
Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg