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Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch Erteilung

Hamburg 99010019001013 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010019001013

Leistungsbezeichnung

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch Erteilung

Leistungsbezeichnung II

Aufenthalt zum Besuch eines Sprachkurses

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

eAT (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Sprachkurs (Synonym), Aufenthalt, Sprachenschule (Synonym), Aufenthalt, Sprachkurs (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, Sprachenschule (Synonym), Aufenthalt, Deutschkurs (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Besuch eines Sprachkurses, der nicht der Vorbereitung auf ein Studium dient.

Die Aufenthaltserlaubnis kann für längstens ein Jahr erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Pass
  • 1 aktuelles biometrisches Passfoto 35mm x 45mm, heller Hintergrund
  • Nachweis über Intensivsprachkurs - Bescheinigung der Sprachschule, Vertrag
  • Krankenversicherung (Versicherungskarte) - Jede gesetzliche Krankenversicherung. Bei Abschluss einer privaten KV ist die Anlage II (Bescheinigung über eine private KV für einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet bis zu 12 Monate) bei Antragstellung vorzulegen. 
  • Nachweis der  Sicherung des Lebensunterhaltes (Sperrkonto bei einer deutschen Bank über 12.328,80 Euro / Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch Dritte auf amtlichem Vordruck / Bankbürgschaft bei einer deutschen Bank, ggfls. Nachweis einer Beschäftigung bis zu 20 Std/Wo).

Voraussetzungen

  • Intensivsprachkurs, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche zum Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse).

Kosten

Abhängig von der Geltungsdauer. Bis zu einem Jahr 100 EUR. Verlängerung bis zu 3 Monate 96 EUR. Verlängerung von mehr als 3 Monate 93 EUR.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Eine Aufenthaltserlaubnis zum Erlernen der deutschen Sprache kann nur für die Teilnahme an einem Intensivsprachkurs erteilt werden.

Ein Intensivsprachkurs setzt voraus, dass seine Dauer von vornherein zeitlich begrenzt ist, in der Regel täglicher Unterricht (mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Wochen) umfasst und auf den Erwerb umfassender deutscher Sprachkenntnisse gerichtet ist.

Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzungen nicht. 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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