Entsorgung von Tierkadavern
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Begriffe im Kontext
Herrenlos aufgefundene Tierkörper (Synonym), Tierleiche (Synonym), herrenlos (Synonym), Tierreste herrenlos (Synonym), tote Tiere herrenlos (Synonym), totes Tier herrenlos (Synonym), verstorbenes Tier herrenlos (Synonym), verstorbene Tiere herrenlos (Synonym), Tierkadaver (Synonym), Kadaver (Synonym), toter Vogel (Synonym), toter Schwan (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben in Hamburg ein totes Tier gefunden und fragen sich, was Sie nun tun sollen oder können?
Auf öffentlichem Grund tot aufgefundene Haustiere (bspw. Hunde, Katzen, Kaninchen), die keinem Besitzer zugeordnet werden können und Kadaver von größeren Wildtieren (z. B. Rehe, Füchse, Dachse, Marderhund, Gänse, Schwäne und Bussarde) werden von der Tierkörpersammelstelle des Instituts für Hygiene und Umwelt abgeholt.
Kleine Wildtiere (Singvögel, Ratten, Tauben, Wildkaninchen, Eichhörnchen und ähnliche) werden nur abgeholt, wenn anzunehmen ist, dass von ihnen ein besonderes Risiko durch Zoonosen (vom Tier auf den Menschen übertragbare Krankheiten) ausgehen könnte. Dies ist immer bei Fledermäusen der Fall, da diese häufig an der auch für Menschen gefährlichen Tollwut erkranken. Unverdächtige Kadaver von kleinen Wildtieren können unbedenklich als Abfall über den Hausmüll entsorgt werden.
Im Hygieneinstitut werden einige dieser Tierkörper auf bestimmte bedeutende Tierkrankheiten getestet, z.B. der Tollwut.
Das Hygiene Institut ist nur für die Entsorgung bestimmter Tiere zuständig. Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen unter "Einsammeln toter Tiere".
- Tote Vögel melden: Liegen viele tote Wasservögel an einem Ort oder finden Sie größeres Wassergeflügel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel tot vor, sollten Sie diese melden. In Hamburg wurde dafür eine Meldehotline unter Telefon 040 / 42837- 2200 eingerichtet, die rund um die Uhr zu erreichen ist.
- Bitte beachten Sie die Hamburger Meldepflicht für Ratten.
- Tierkörper, die sich auf Bundesautobahnen befinden, werden aus Sicherheitsgründen durch die Autobahnmeisterei oder die Polizei geborgen.
Von der Tierkörpersammelstelle des Instituts für Hygiene und Umwelt werden abgeholt:
- Herrenlose tote Haustiere auf öffentlichem Grund bspw. Hunde, Katzen, Kaninchen
- Größere tote Wildtiere (z. B. Rehe, Wildschweine, Füchse, Dachse, Marderhund, Gänse, Schwäne und Bussarde)
- Seuchenverdächtige Wildtiere (z.B. Fledermäuse)
- Herrenlose tote Tiere auf privatem Grund
- Tote Haus-/Heimtiere, deren Besitzer bekannt ist
- Nicht seuchenverdächtige tote Kleintiere, wie Mäuse, Wildkaninchen, Hasen, Igel, Eichhörnchen, Singvögel, Tauben, Kröten oder Ratten.
- in Waldgebieten bitte das Forstamt benachrichtigen