Kindertagesbetreuung (Kita), Frühförderung (Eingliederungshilfe)
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Neuantrag:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Frühförderung (siehe Link Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder)
- Kopie der Personalausweise/Reisepässe der Eltern
- Bedarfsnachweis (bei mehr als 6-stündiger Betreuung, wenn dies nicht im Gutachten aufgenommen wird) (siehe Unterlagen bei Kindertagesbetreuung (Kita), Erstantrag / Neuantrag)
- Gutachten vom Jugendpsychiatrischen Dienst oder vom Beratungszentrum Nord
Folgeantrag:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Frühförderung (siehe Link Formular: Antrag auf Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohter Kinder)
- Bei pädagogischem Bedarf:
aktueller Bedarfsnachweis entweder vom ASD oder der Kita und wenn möglich ein Entwicklungsbericht der Kita (wünschenswert)
Laufender Fall:
Ausgefüllter Änderungsantrag Frühförderung (siehe Link Formular: Änderung zur Förderung in einer Tageseinrichtung) sowie
bei Kita-Wechsel: Kündigungsbestätigung der Kita
Reduzierung der Stundenzahl: keine weiteren Unterlagen
bei Änderung Betreuungsbedarf (bei mehr als 6 Stunden täglich aufwärts): Bedarfsnachweise (siehe Unterlagen bei Kindertagesbetreuung (Kita), Erstantrag / Neuantrag)
Anträge können persönlich im Eingangsbereich des SDZ (Soziales Dienstleitungszentrum), sofern im Bezirk vorhanden, abgegeben werden (nur dann wird eine Antragsbestätigung ausgehändigt). Ist kein SDZ vorhanden, werden die Anträge in den Abteilungen der Kindertagesbetreuung angenommen.
Anträge können auch per Post, Fax oder E-Mail geschickt werden (per E-Mail nur wenn die erforderlichen Formulare mit der Originalunterschrift eingescannt wurden).
Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:
- Nachname des Kindes
- Vorname des Kindes
- Geburtsdatum des Kindes
- Komplette Meldeadresse des Kindes