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Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag

Hamburg 99041004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99041004000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kita, Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag (Synonym), Tagesmutter - Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag (Synonym), Tagesvater - Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag (Synonym), Tagesmütter - Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag (Synonym), Tagesväter - Kindertagespflege, Einkommensnachweise bei Neuantrag und Folgeantrag (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn nach eigener Einschätzung der Höchstsatz zu zahlen ist, werden keine Angaben zum Einkommen benötigt. (Bitte auf dem Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen angeben - siehe Link)

Erforderliche Unterlagen

Folgende Einkommensnachweise sind zusätzlich zu den anderen Unterlagen einzureichen:

Bei abhängiger Beschäftigung:

  • Die letzte aktuelle Verdienstabrechnung bzw. bei stark schwankenden Einkommen die Jahresendabrechnung des Vorjahres
  • Sonderzahlungen wie Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld (ggf. Abrechnungen des Vorjahres)

Bei Selbstständigkeit:

  • Glaubhaftmachung für Selbstständige (siehe Link)
  • evtl. letzter Steuerbescheid (eine endgültige Berechnung erfolgt erst nach Einreichung des für den Betreuungszeitraum geltenden Steuerbescheids)
  • Absetzbeträge (s.u.)

Bei Transferleistungen:

  • Nachweis über Leistungen der Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld I) oder
  • Nachweis über Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung oder
  • Nachweis über Wohngeld und/oder
  • Nachweise über sonstiges Einkommen (z.B. Elterngeld)

Zusätzlich bei getrennt lebenden Personen:

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

Zusätzlich können sogenannte Absetzbeträge angegeben werden!
(Diese brauchen, außer bei Selbstständigen, nicht belegt zu werden, sofern die Angaben dazu im Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen glaubhaft sind.)

Folgende Absetzbeträge können angegeben werden:

  • Krankenkassenbeiträge (nur bei Selbstständigen, Beamten und nicht krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern)
  • Lebensversicherungsbeiträge (nur bei Selbstständigen und nicht rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern)
  • Beiträge zur Hausrat- und/oder Haftpflichtversicherung
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften
  • Beiträge zur privaten Altersvorsorge

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Bei Schriftverkehr bitte immer Folgendes angeben:
  • Nachname des Kindes
  • Vorname des Kindes
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Komplette Meldeadresse des Kindes

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal