Gebührenfestsetzung für Kindertagesbetreuung Änderung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
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§ 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__90.html
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Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Wenn Ihr Kind bereits in einer Kindertageseinrichtung (Kindertagesstätte (Kita), Krippe, Hort, Tagesmutter oder Tagesvater) betreut wird und sich während des Bewilligungszeitraumes Änderungen ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen. Gegebenenfalls führt dies zu einer Änderung des von Ihnen zu zahlenden Elternbeitrages. Es kann sich dabei um eine Reduzierung oder eine Erhöhung handeln.
- Änderungsmeldung
- bei KiTa-Wechsel zusätzlich: Kopie der Kündigungsbestätigung der KiTa
- bei Reduzierung der Betreuungszeit zusätzlich: Kopie der Änderungskündigung der Kita
- bei höherem Betreuungsbedarf: Bedarfsnachweise wie zum Beispiel:
- Kopie des neuen Arbeitsvertrags oder Ausbildungsvertrags
- Bescheinigung des Arbeitgebers
- Nachweis über Eingliederungsmaßnahme
- Nachweis über Besuch von Sprachkursen, Integrationskursen
- bei Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsbeginn: neuer Arbeitsvertrag
- bei Einkommensänderungen: ausgefüllter Fragebogen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen mit den entsprechenden Belegen
- Ihr Kind wird bereits in einer Kindertageseinrichtung betreut
- Innerhalb des Bewilligungszeitraumes der Betreuung haben sich Änderungen ergeben
- Ihr Kind wechselt die Betreuungseinrichtung
- Sie wollen den zeitlichen Betreuungsumfang ändern
- Ihr Kind benötigt eine intensivere Betreuungsform (zum Beispiel Integrationsgruppe)
- Sie wollen die Betreuung beenden
- Die Größe Ihrer Familie ändert sich
- Sie ziehen um
- Ihr Einkommen hat sich geändert
- Sie geben die Änderungsumstände bekannt. Sie können die entsprechenden Mitteilungen und Unterlagen per Post, Fax oder E-Mail einsenden oder persönlich abgeben.
- Wenn Sie die Dokumente persönlich abgeben, wird Ihnen eine Empfangsbestätigung ausgehändigt.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen oder Informationen bei Ihnen nach.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
Sie müssen das Eintreten einer Änderung umgehend mitteilen. Eine Änderung kann frühestens ab Antragseingang bewilligt werden.
Bei einem Wechsel von der Kindertagesbetreuung (KiTa) zur Kindertagespflege (Tagesmutter oder Tagesvater) müssen Sie einen Neuantrag stellen.
- Änderungen bei Kindertagesbetreuung mitteilen
- Änderungen während Bewilligungszeitraum müssen mitgeteilt werden.
- Änderungen können sich auf den zu zahlenden Elternbeitrag auswirken (Reduzierung oder Erhöhung)
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg