Eheschließung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Heiraten, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Heiraten, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Aufgebot, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Ehe, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Eheschließung, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Hochzeit, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Trauung, deutsche Beteiligte, teils im Ausland geboren (Synonym), Aufgebot, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Ehe, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Eheschließung, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Hochzeit, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Trauung, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Trauzeugen, Eheschließung mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Trauzeugin, Eheschließung mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Ehe für alle, mit ausländischer Beteiligung (Synonym), Heiraten, gleichgeschlechtliche Partner, mit ausländischer Beteiligung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden. Dafür wird von dem Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung ausgestellt.
Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.
Die zur Anmeldung der Eheschließung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares.
Fragen Sie bitte bei Ihrem örtlichen Standesamt persönlich - nicht telefonisch - nach, da die erforderlichen Unterlagen vom Einzelfall abhängig sind.
ab 108,50 EUR zzgl. Urkunden und evtl. weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.
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- Meldebescheinigungen
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- Aufenthaltsbescheinigungen, auch zur Vorlage bei einer Behörde
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften
- Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in der Freien u. Hansestadt Hamburg
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg