Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
Inhalt
Begriffe im Kontext
Heiraten, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Heiraten, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Aufgebot, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Ehe, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Eheschließung, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Hochzeit, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Trauung, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Aufgebot, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Ehe, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Eheschließung, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Hochzeit, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Trauung, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Trauzeugen, Eheschließung deutsche Beteiligte (Synonym), Trauzeugin, Eheschließung deutsche Beteiligte (Synonym), Ehe für alle, deutsche Beteiligte (Synonym), Heiraten, gleichgeschlechtliche Partner, deutsche Beteiligte (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§§ 1303, 1304, 1306, 1307 und 1308 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1303.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1304.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1306.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1307.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1308.html
§§ 11, 12 und 13 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__12.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__13.html
§ 28 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__28.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1303.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1304.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1306.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1307.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1308.html
§§ 11, 12 und 13 Personenstandsgesetz (PStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__12.html
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__13.html
§ 28 Personenstandsverordnung (PStV)
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__28.html
Bevor Sie heiraten können, prüft das Standesamt Ihre Ehefähigkeit.
Hierzu melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an.
Die Eheschließung kann dann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Hierzu melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an.
Die Eheschließung kann dann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.
Sie melden die Eheschließung beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten an.
Sie können dann bei jedem deutschen Standesamt heiraten.
Dafür stellt das Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung aus.
Bitte erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.
Nicht jedes Hamburger Standesamt führt Eheschließungen an jedem Tag durch.
Einige Standesämter bieten auch Termine an Samstagen an.
Sie können dann bei jedem deutschen Standesamt heiraten.
Dafür stellt das Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung aus.
Bitte erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist.
Nicht jedes Hamburger Standesamt führt Eheschließungen an jedem Tag durch.
Einige Standesämter bieten auch Termine an Samstagen an.
Sie benötigen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung grundsätzlich:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung beider Verlobten,
- vollständige, beglaubigte, aktuelle (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate) Abschrift aus dem Geburtenregister beider Verlobten,
- aktuelle Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung beider Verlobter mit Angabe des Familienstandes (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate / wird oft auch als Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet) - diese können Sie für in Hamburg gemeldete Personen in Verbindung mit der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erstellen lassen.
- Formular Beitrittserklärung beider Verlobter
- https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf
- Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (als Nachweis der Einbürgerung gelten eventuell auch die Einbürgerungsurkunden der Eltern).
- Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (diese muss das rechtskräftige Scheidungsdatum und die aktuelle Namensführung beinhalten)
- Scheidungsurteil der Vorehe mit Bescheinigung der Rechtskraft (nur erforderlich, wenn auf der Eheurkunde kein Scheidungsvermerk eingetragen ist).
- wenn verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten oder aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und aktueller Namensführung.
- Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder
- Vaterschaftsanerkennung (wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht eingetragen ist)
- Sorgeerklärung zu den gemeinsamen Kindern (falls es eine gibt).
- Personalausweise oder Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung von beiden Verlobten (auch von dem, der bei der Anmeldung nicht anwesend ist) und
- die ausgefüllte, unterschriebene Beitrittserklärung (siehe Link) sowie
- eine unterschriebene Vollmacht der Partnerin beziehungsweise des Partners.
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen geschäftsfähig sein.
- Sie müssen persönlich anwesend sein.
- Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
- Die Eheschließenden dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern) und auch keine Geschwister oder Halbgeschwister sein. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Sie dürfen in Deutschland keine Doppelehe führen. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde Ihre frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU).
- Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein. Es sei denn, dass Sie den Partner/die Partnerin mit dem/der Sie eine Lebenspartnerschaft führen heiraten wollen.
- 54,00 EUR, zuzüglich Gebühren für Urkunden und
- eventuell weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.
- eventuell weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.
Ihre Eheschließung müssen Sie bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.
Nehmen Sie hierzu Kontakt per Email auf. Sie erhalten so alle notwendigen Informationen. Nach einer Selbstauskunft (Formular "Beitrittserklärung" https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf ) wird das Standesamt Ihnen die Dokumente nennen, die Sie vorlegen müssen.
Stellt das Standesamt nach Prüfung Ihrer Dokumente kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen und ein Termin abgesprochen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Nehmen Sie hierzu Kontakt per Email auf. Sie erhalten so alle notwendigen Informationen. Nach einer Selbstauskunft (Formular "Beitrittserklärung" https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf ) wird das Standesamt Ihnen die Dokumente nennen, die Sie vorlegen müssen.
Stellt das Standesamt nach Prüfung Ihrer Dokumente kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen und ein Termin abgesprochen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
- Information und Beratung für binationale Paare und bei Eheschließung im Ausland
- Attraktive Heiratsorte in Hamburg
- Meldebescheinigungen
- Ledigkeitsbescheinigungen
- Eheschließungen an Samstagen
- Einbürgerung Hamburg
- Eheschließung, Reis werfen
- Aufenthaltsbescheinigungen, auch zur Vorlage bei einer Behörde
- Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
- Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in der Freien u. Hansestadt Hamburg
Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein. Leben Sie als Paar getrennt in verschiedenen Bezirken, können Sie die Ehe sowohl in dem einen als auch in dem anderen Bezirk anmelden. Einer der Verlobten kann die Anmeldung der Eheschließung in Vertretung vornehmen.
Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass Sie die Ehe geschlossen haben, müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden. Die Ehefähigkeit wird dann erneut geprüft.
Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass Sie die Ehe geschlossen haben, müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden. Die Ehefähigkeit wird dann erneut geprüft.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg