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Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

Hamburg 99059001110005 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99059001110005

Leistungsbezeichnung

Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger

Leistungsbezeichnung II

Anmeldung zur Eheschließung, deutsche Beteiligte

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Heiraten, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Heiraten, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Aufgebot, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Ehe, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Eheschließung, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Hochzeit, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Trauung, deutsche Beteiligte, ledig, nie verheiratet gewesen (Synonym), Aufgebot, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Beitrittserklärung, schriftliche Anmeldung der Eheschließung, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Ehe, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Eheschließung, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Hochzeit, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Trauung, deutsche Beteiligte, mit Vorehen (Synonym), Trauzeugen, Eheschließung deutsche Beteiligte (Synonym), Trauzeugin, Eheschließung deutsche Beteiligte (Synonym), Ehe für alle, deutsche Beteiligte (Synonym), Heiraten, gleichgeschlechtliche Partner, deutsche Beteiligte (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

16.05.2024

Fachlich freigegeben durch

Standesamt (Harburg)

Teaser

Bevor Sie heiraten können, prüft das Standesamt Ihre Ehefähigkeit.
Hierzu melden Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an.
Die Eheschließung kann dann bei jedem deutschen Standesamt erfolgen.

Volltext

Sie melden die Eheschließung beim Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines Verlobten an.
Sie können dann bei jedem deutschen Standesamt heiraten.
Dafür stellt das Standesamt, in dem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt ist, für das Heiratsstandesamt eine Ermächtigung aus.
Bitte erkundigen Sie sich vorher in Ihrem Wunschstandesamt ob eine Eheschließung zum gewünschten Termin möglich ist. 
Nicht jedes Hamburger Standesamt führt Eheschließungen an jedem Tag durch.
Einige Standesämter bieten auch Termine an Samstagen an.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen zur Anmeldung Ihrer Eheschließung grundsätzlich:
  •  Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung beider Verlobten,
  •  vollständige, beglaubigte, aktuelle (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate) Abschrift aus     dem Geburtenregister beider Verlobten,
  •  aktuelle Aufenthaltsbescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung beider Verlobter mit     Angabe des Familienstandes (bei Anmeldung nicht älter als 6 Monate / wird oft auch als   Ledigkeitsbescheinigung bezeichnet) - diese können Sie für in Hamburg gemeldete   Personen in Verbindung mit der Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt erstellen   lassen.
  •  Formular Beitrittserklärung beider Verlobter                                                       
  •  https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf                    
Wenn Sie nicht von Geburt an die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen Sie außerdem:
  • Staatsangehörigkeitsausweis oder Einbürgerungsurkunde (als Nachweis der Einbürgerung gelten eventuell auch die Einbürgerungsurkunden der Eltern).
Wenn Sie bereits vorher verheiratet waren, benötigen Sie außerdem:
  • Eheurkunde mit Scheidungsvermerk (diese muss das rechtskräftige Scheidungsdatum und die aktuelle Namensführung beinhalten)
  • Scheidungsurteil der Vorehe mit Bescheinigung der Rechtskraft (nur erforderlich, wenn auf der Eheurkunde kein Scheidungsvermerk eingetragen ist).
  • wenn verwitwet, Sterbeurkunde des Ehegatten oder aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk und aktueller Namensführung.
Wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben, benötigen Sie außerdem:
  • Geburtsurkunde des/der Kindes/Kinder
  • Vaterschaftsanerkennung (wenn in der Geburtsurkunde der Vater nicht eingetragen ist)
  • Sorgeerklärung zu den gemeinsamen Kindern (falls  es eine gibt).
Wenn nur einer der Verlobten die Eheschließung anmeldet, benötigen Sie außerdem:
  • Personalausweise oder Reisepässe mit aktueller Meldebescheinigung von beiden Verlobten (auch von dem, der bei der Anmeldung nicht anwesend ist) und
  • die ausgefüllte, unterschriebene Beitrittserklärung (siehe Link) sowie 
  • eine unterschriebene Vollmacht der Partnerin beziehungsweise des Partners.

Voraussetzungen

  • Sie müssen volljährig sein.
  • Sie müssen geschäftsfähig sein.
  • Sie müssen persönlich anwesend sein.
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
  • Die Eheschließenden dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein (z.B. Eltern, Kinder, Großeltern) und auch keine Geschwister oder Halbgeschwister sein. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Sie dürfen in Deutschland keine Doppelehe führen. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde Ihre frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU).
  • Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein. Es sei denn, dass Sie den Partner/die Partnerin mit dem/der Sie eine Lebenspartnerschaft führen heiraten wollen.

Kosten

- 54,00 EUR,  zuzüglich Gebühren für Urkunden und
- eventuell weiteren Gebühren für z.B. Namenserklärungen, Eheschließungen außerhalb des       Standesamtes oder Eheschließungen an Samstagen.

Verfahrensablauf

Ihre Eheschließung müssen Sie bei Ihrem Wohnsitzstandesamt anmelden.
Nehmen Sie hierzu Kontakt per Email auf. Sie erhalten so alle notwendigen Informationen. Nach einer Selbstauskunft (Formular "Beitrittserklärung" https://www.hamburg.de/Dibis/form/pdf/Zur_Anmeldung_Beitrittserklaerung.pdf ) wird das Standesamt Ihnen die Dokumente nennen, die Sie vorlegen müssen. 

Stellt das Standesamt nach Prüfung Ihrer Dokumente kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen und ein Termin abgesprochen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.

Bearbeitungsdauer

  • Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 10-20 Arbeitstage

Frist

Sie können die Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Termin anmelden.

Hinweise

Einer der Verlobten muss im Bezirk gemeldet sein. Leben Sie als Paar getrennt in verschiedenen Bezirken, können Sie die Ehe sowohl in dem einen als auch in dem anderen Bezirk anmelden. Einer der Verlobten kann die  Anmeldung der Eheschließung in Vertretung vornehmen.

Sind seit der Anmeldung der Eheschließung mehr als sechs Monate vergangen, ohne dass Sie die Ehe geschlossen haben, müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden. Die Ehefähigkeit wird dann erneut geprüft.

Rechtsbehelf

Nein

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Harburg

Formulare

nicht vorhanden

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