Rechtsanwaltskammer - Pflichtverteidiger
Inhalt
Begriffe im Kontext
Pflichtverteidigerliste (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Die Hanseatische Rechtsanwaltskammer stellt im Internet eine Pflichtverteidigerliste zur Verfügung (siehe Link)
In diese Liste sind nur Rechtsanwälte aufgenommen worden, die von sich aus mitgeteilt haben, dass sie zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind. Darüber hinaus ist in der Liste verzeichnet, wer eine Fachanwaltsbezeichnung erworben hat und über welche Fremdsprachenkenntnisse die gelisteten Rechtsanwälte verfügen.
Die Liste steht über das Internet auch den Gerichten und der Polizei zur Verfügung. Im Ernstfall ist es also auch möglich, an Ort und Stelle, also z.B. auf einer Polizeiwache, die Beamten zu bitten, diese Liste zur Verfügung zu stellen.
In diese Liste sind nur Rechtsanwälte aufgenommen worden, die von sich aus mitgeteilt haben, dass sie zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit sind. Darüber hinaus ist in der Liste verzeichnet, wer eine Fachanwaltsbezeichnung erworben hat und über welche Fremdsprachenkenntnisse die gelisteten Rechtsanwälte verfügen.
Die Liste steht über das Internet auch den Gerichten und der Polizei zur Verfügung. Im Ernstfall ist es also auch möglich, an Ort und Stelle, also z.B. auf einer Polizeiwache, die Beamten zu bitten, diese Liste zur Verfügung zu stellen.
Für Feiertage und die Nachtstunden gibt es einen Strafverteidiger-Notdienst. Dessen Handynummer lautet: 0171 6105949. Unter dieser Telefonnummer erreichen Sie stets einen Strafverteidiger, der im Wege des Bereitschaftsdienstes bei Fragen und in Notfällen zur Verfügung steht.