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Haltung gefährlicher Tiere, Genehmigung

Hamburg 99110025007000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110025007000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Haltung gefährlicher Tiere, Genehmigung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Wildtiere (Synonym), gefährliche Tiere, Genehmigung (Synonym), Gefahrtiere (Synonym), Gefahrtiergesetz (Synonym), Skorpione (Synonym), Spinne (Synonym), giftige Insekten (Synonym), Echsen (Synonym), Riesenschlange (Synonym), Wolf, Wolfsmischlinge (Synonym), Wildhund (Synonym), Puma (Synonym), Großkatze (Synonym), Bären (Synonym), Affen, gefährliche Affen (Synonym), Terrarien Tiere (Synonym), Tierschutzrecht (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes.  Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. Giftschlangen, Wölfe, Wolfsmischlinge und Wildhunde, Großkatzen und Pumas , Bären und verschiedene große Affenarten.

Die Erteilung der Genehmigung ist für die Halterinnen und Halter kostenpflichtig.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftliche, formlose Antrag muss Angaben über Art, Anzahl, Alter, Aussehen (mit Foto) und Geschlecht der Tiere beinhalten. Es müssen Nachweise über die Zuverlässigkeit sowie über ausreichende Kenntnis über Haltung und Pflege und eine dem Gefährdungspotential angemessene sichere sowie tierschutzgerechte Haltung und Unterbringung der Tiere vor- bzw. nachgewiesen und eine fachkundige Person für einen möglichen Verhinderungsfall schriftlich benannt und ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Sollten diese Nachweise nicht ausreichen, kann das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt weitere Nachweise anfordern.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Gebühren werden nach allgemeinen Berechnungsmaßstäben gemäß § 6 der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz ermittelt (nach Zeitaufwand) . Ein fester Betrag kann nicht beziffert werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Altona

Formulare

nicht vorhanden

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