Haltung gefährlicher Tiere, Genehmigung
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Begriffe im Kontext
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Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. Giftschlangen, Wölfe, Wolfsmischlinge und Wildhunde, Großkatzen und Pumas , Bären und verschiedene große Affenarten.
Die Erteilung der Genehmigung ist für die Halterinnen und Halter kostenpflichtig.
Der schriftliche, formlose Antrag muss Angaben über Art, Anzahl, Alter, Aussehen (mit Foto) und Geschlecht der Tiere beinhalten. Es müssen Nachweise über die Zuverlässigkeit sowie über ausreichende Kenntnis über Haltung und Pflege und eine dem Gefährdungspotential angemessene sichere sowie tierschutzgerechte Haltung und Unterbringung der Tiere vor- bzw. nachgewiesen und eine fachkundige Person für einen möglichen Verhinderungsfall schriftlich benannt und ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Sollten diese Nachweise nicht ausreichen, kann das zuständige Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt weitere Nachweise anfordern.
Die Gebühren werden nach allgemeinen Berechnungsmaßstäben gemäß § 6 der Gebührenordnung für den öffentlichen Verbraucherschutz ermittelt (nach Zeitaufwand) . Ein fester Betrag kann nicht beziffert werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg