Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren
Inhalt
Begriffe im Kontext
Senatspläne im Verfahren (Synonym), Auslegung (Synonym), Laufende Verfahren (Synonym), BPlan (Synonym), Bebauungspläne im Verfahren (Synonym), Bebauungsplanverfahren beim Senat (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.01.2020
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bebauungspläne liegen grundsätzlich bei den Bezirken, in besonderen Fällen werden sie jedoch in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt.
Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).
An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.
Kommission für Stadtentwicklung
Bebauungspläne der HafenCity und in einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt, ansonsten sind die Bezirksämter zuständig.