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Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren

Hamburg 02000000000000 Typ 6

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren

Leistungsbezeichnung II

Bebauungspläne-Senatspläne im Verfahren

Leistungstypisierung

Typ 6

Begriffe im Kontext

Senatspläne im Verfahren (Synonym), Auslegung (Synonym), Laufende Verfahren (Synonym), BPlan (Synonym), Bebauungspläne im Verfahren (Synonym), Bebauungsplanverfahren beim Senat (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.01.2020

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Bebauungspläne liegen grundsätzlich bei den Bezirken, in besonderen Fällen werden sie jedoch in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt.

Volltext

Für Bebauungspläne sind grundsätzlich die Bezirke zuständig. Lediglich Bebauungspläne in der HafenCity sowie in besonderen und im Einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt. In diesen besonderen Fällen hat der Senat das Bebauungsplanverfahren an sich gezogen (evozierte Bebauungspläne) oder die Bebauungspläne liegen in möglichen der Zuständigkeit des Senats vorbehaltenen Gebieten (Bebauungspläne in möglichen Vorbehaltsgebieten).

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

An Bebauungsplänen, für die der Senat zuständig ist (Senatspläne), wirkt die Kommission für Stadtentwicklung mit. Sie ersetzt im Falle der Senatspläne die Mitwirkung der politischen Gremien in den jeweiligen Bezirken.

Kommission für Stadtentwicklung 

 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bebauungspläne der HafenCity und in einzelnen festzulegenden Fällen werden in der Zuständigkeit des Senats aufgestellt, ansonsten sind die Bezirksämter zuständig.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen

Formulare

nicht vorhanden

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