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Ganztagsschulen - Gebührenbescheide zum Betreuungsentgelt

Hamburg 99088015000000 Typ 4a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088015000000

Leistungsbezeichnung

Ganztagsschulen - Gebührenbescheide zum Betreuungsentgelt

Leistungsbezeichnung II

Ganztagsschulen - Gebührenbescheide zum Betreuungsentgelt

Leistungstypisierung

Typ 4a

Begriffe im Kontext

Gebührenbescheide GBS/GTS (Synonym), Entgelt für ganztägige Betreuung (Synonym), Keiner zahlt mehr (Synonym), Betreuungsentgelt - GBSGTS (Synonym), Rechnungssachbearbeitung für Ganztagsbetreuung an Schulen (Synonym), GBS/GTS (Synonym), GBS/GTS Clearingstelle (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

18.02.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

-

Erforderliche Unterlagen

  • Gebührenbescheid

Voraussetzungen

  • Ein Kind im schulpflichtigen Alter, welches kostenpflichtige Betreuungsangebote nutzt.

Kosten

Nach der Gebührenordnung für das Schulwesen (siehe Link Schulrecht Hamburg)

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Bei Änderung von Betreuungsleistungen bei einem Jugendhilfeträger in der Regel ein Vorlauf von 3 bis 6 Monaten, Änderungen zum 1. Januar sind bspw. bis zum 30. September des Vorjahres zu beantragen. Zahlungsfrist laut Gebührenbescheid.

Hinweise

Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte auch den Links!

BITTE BEACHTEN:

Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:
(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei)
Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.

  • Buchungsbestätigung verloren
  • Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
  • Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
  • Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
  • Fragen zur Zusammensetzung der Gebühr
    (auf der Buchungsbestätigung/Elternbeleg angegeben)
  • Probleme mit dem Träger des Betreuungsangebots
  • Veränderung des Zahlungspflichtigen
  • SEPA Mandat anfordern

Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):

  • Gebührenbescheid ist falsch
  • keinen Gebührenbescheid erhalten
  • Kopie des Gebührenbescheids anfordern
  • Fachfragen zur ganztägigen Betreuung, wenn diese über den Gebührenbescheid hinausgehen
  • Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
  • Fragen zum Kontostand in SAP
  • Guthaben erstatten
  • SEPA Mandat anfordern

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Gebührenbescheid zum Betreuungsentgelt betrifft Leistungen für die ganztägige Bildung und Betreuung, die Sorgeberechtigte an der Schule gebucht haben.

Die Betreuung in der Kernzeit, also von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an Unterrichtstagen, ist gebührenfrei. Für Vorschulkinder wird für die Kernzeit eine einheitliche Gebühr von mindestens 5 Euro und abhängig vom Einkommen Aufschläge erhoben. Alle darüber hinausgehenden Betreuungsleistungen, wie bspw. Ferienbetreuung, Früh-oder Nachmittagsbetreuung, sind kostenpflichtig und werden über das Schulbüro gebucht. Das Schulbüro stellt über die gebuchten Leistungen eine Buchungsbestätigung aus.

Änderungen und Kündigungen
Änderungen und Kündigungen der Betreuungsleistungen können nur über das Schulbüro veranlasst werden. Betreuungsleistungen können jederzeit geändert werden.

An einer Schule, an der ein Träger der Jugendhilfe die Betreuung durchführt, hat der Träger zuzustimmen. Wirksam werden diese Umbuchungen grundsätzlich erst zum übernächsten Quartal (siehe auch Fristen)

Darüber hinaus kann man jederzeit geltend machen, wenn sich das Einkommen um mehr als 15% verändert hat oder die Familien- und Betreuungssituation jüngerer Geschwisterkinder zu einer anderen Gebührenfeststellung führen würde. Diese Veränderungen werden in der Regel nach Anmeldung im Schulbüro zum nächsten Monat wirksam.

Zu viel gezahlte Beträge werden nach erfolgter Änderungsbuchung oder Kündigung mit den nächsten Fälligkeiten verrechnet oder, wenn ein Guthaben verbleibt, zurückgezahlt.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Schule und Berufsbildung

Formulare

nicht vorhanden

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