Ganztagsschulen - Gebührenbescheide zum Betreuungsentgelt
Inhalt
Begriffe im Kontext
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
- Ein Kind im schulpflichtigen Alter, welches kostenpflichtige Betreuungsangebote nutzt.
BITTE BEACHTEN:
Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an das Schulbüro:
(Kontaktdaten siehe Link Schulenauskunftsservice der BSB/Excel Datei)
Generell sind Schulen während der Unterrichtstage erreichbar. Viele Schulen sind in den Ferien nicht oder nur bedingt erreichbar.
- Buchungsbestätigung verloren
- Kündigung oder Änderung der Betreuungsleistungen
- Kinder wurden im Gebührenbescheid nicht berücksichtigt
- Änderungen von persönlichen oder sonstigen Daten der Kinder
- Fragen zur Zusammensetzung der Gebühr
(auf der Buchungsbestätigung/Elternbeleg angegeben) - Probleme mit dem Träger des Betreuungsangebots
- Veränderung des Zahlungspflichtigen
- SEPA Mandat anfordern
Bitte wenden Sie sich in den folgenden Fällen an die Schulbehörde (BSB):
- Gebührenbescheid ist falsch
- keinen Gebührenbescheid erhalten
- Kopie des Gebührenbescheids anfordern
- Fachfragen zur ganztägigen Betreuung, wenn diese über den Gebührenbescheid hinausgehen
- Fragen zum Erlass, Härtefallregelungen und ähnlichen Vorgängen
- Fragen zum Kontostand in SAP
- Guthaben erstatten
- SEPA Mandat anfordern
Der Gebührenbescheid zum Betreuungsentgelt betrifft Leistungen für die ganztägige Bildung und Betreuung, die Sorgeberechtigte an der Schule gebucht haben.
Die Betreuung in der Kernzeit, also von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr an Unterrichtstagen, ist gebührenfrei. Für Vorschulkinder wird für die Kernzeit eine einheitliche Gebühr von mindestens 5 Euro und abhängig vom Einkommen Aufschläge erhoben. Alle darüber hinausgehenden Betreuungsleistungen, wie bspw. Ferienbetreuung, Früh-oder Nachmittagsbetreuung, sind kostenpflichtig und werden über das Schulbüro gebucht. Das Schulbüro stellt über die gebuchten Leistungen eine Buchungsbestätigung aus.
Änderungen und Kündigungen
Änderungen und Kündigungen der Betreuungsleistungen können nur über das Schulbüro veranlasst werden. Betreuungsleistungen können jederzeit geändert werden.
An einer Schule, an der ein Träger der Jugendhilfe die Betreuung durchführt, hat der Träger zuzustimmen. Wirksam werden diese Umbuchungen grundsätzlich erst zum übernächsten Quartal (siehe auch Fristen)
Darüber hinaus kann man jederzeit geltend machen, wenn sich das Einkommen um mehr als 15% verändert hat oder die Familien- und Betreuungssituation jüngerer Geschwisterkinder zu einer anderen Gebührenfeststellung führen würde. Diese Veränderungen werden in der Regel nach Anmeldung im Schulbüro zum nächsten Monat wirksam.
Zu viel gezahlte Beträge werden nach erfolgter Änderungsbuchung oder Kündigung mit den nächsten Fälligkeiten verrechnet oder, wenn ein Guthaben verbleibt, zurückgezahlt.