Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Gewerbesteuer, Zuständigkeit für auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätten in Hamburg bei auswärts durchgeführter Zerlegung

Hamburg 99102010002000 Typ 3a

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102010002000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gewerbesteuer, Zuständigkeit für auswärtige Unternehmen mit Betriebsstätten in Hamburg bei auswärts durchgeführter Zerlegung

Leistungstypisierung

Typ 3a

Begriffe im Kontext

Gewerbesteuerzerlegung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für auswärtige Unternehmen (Firmensitz außerhalb Hamburgs), die in Hamburg Betriebsstätten (z.B. Filialen) unterhalten, wird die Zerlegung der Gewerbesteuer auf die betroffenen Städte/Gemeinden der einzelnen Betriebsstätten im auswärtigen Finanzamt (i.d.R. am Firmensitz) durchgeführt.

An jede betroffene Stadt/Gemeinde wird eine entsprechende Zerlegungserklärung übermittelt, die im Anschluss für die Betriebsstätten die konkrete Gewerbesteuer festsetzt.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

Hinweise

Für die Festsetzung der Gewerbesteuer der entsprechenden Betriebsstätten in Hamburg ist zentral das Finanzamt Barmbek-Uhlenhorst zuständig.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal