Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Anmeldung
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Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
28.02.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Als volljährige Person müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.
Hinweis:
Für jede Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
- Sie sind 18 Jahre oder älter
- Sie zahlen für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag beziehungsweise
- eine andere Person zahlt für Ihre Wohnung noch keinen Rundfunkbeitrag
Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Hinweis: Wenn Sie bisher Rundfunkgebühren gezahlt haben, werden diese automatisch auf den Rundfunkbeitrag umgestellt. Sie erhalten in der Regel Post vom Beitragsservice.
Tipp: Wenn für Sie die Beitragspflicht entfällt, beispielsweise weil ein anderer Bewohner in der Wohnung bereits den Rundfunkbeitrag zahlt, können Sie sich beim Beitragsservice abmelden.
Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben. Das bedeutet, dass Sie
- dort wohnen,
- dort gemeldet sind oder
- im Mietvertrag als Mieter oder Mieterin genannt sind.
Der Rundfunkbeitrag hat die Rundfunkgebühr zum 1. Januar 2013 abgelöst.
Die Beitragsumstellung ist für Privatpersonen bereits im Jahr 2013 automatisch erfolgt.
Die Beitragsumstellung ist für Privatpersonen bereits im Jahr 2013 automatisch erfolgt.
Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.
- Rundfunkbeitrag anmelden
- Volljährige, müssen Ihre Rundfunkgeräte anmelden und einen Rundfunkbeitrag zahlen