Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Abmeldung
Inhalt
Begriffe im Kontext
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Fachlich freigegeben am
28.02.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden:
Sie können die Abmeldung auch online vornehmen.
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet und nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Rundfunkbeitrag abmelden
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt wenn
- im Haushalt bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden.
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung besteht