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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Abmeldung

Hamburg 99107008070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008070000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag abmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

GEZ Abmeldungen (Synonym), Umzug (Synonym), Radio, Beitragspflicht, Abmeldung (Synonym), Hörfunk, Beitragspflicht, Abmeldung (Synonym), Gebühreneinzugszentrale, Abmeldung (Synonym), Rundfunkgebühren, Abmeldung (Synonym), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Abmeldung (Synonym), Fernsehgebühr, Abmeldung (Synonym), Fernsehen, Abmeldung (Synonym), Fernseh- und Rundfunkgebühren, Abmeldung (Synonym), Rundfunk- und Fernsehgebühren, Abmeldung (Synonym), Abmeldung Rundfunk- und Fernsehgebühren (Synonym), ARD, ZDF, Deutschlandradio Abmeldung privat (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), GEZ (Synonym), Hörfunk (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Melden Sie ihre Rundfunkgeräte ab, wenn Sie mehrfach Rundfunkbeitrag zahlen

Volltext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, können Sie dies der zuständigen Stelle melden:

Sie können die Abmeldung auch online vornehmen.

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

 

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Voraussetzungen

Sie zahlen Rundfunkbeiträge.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

keine Angabe

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch Beitragszahler endet und nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Rundfunkbeitrag abmelden
 

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt wenn

  • im Haushalt bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden.
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung besteht

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Formulare

nicht vorhanden

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