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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung

Hamburg 99107008010000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008010000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Befreiung

Leistungsbezeichnung II

Rundfunkbeitrag, Befreiung

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Rundfunkgebührenbefreiung (Synonym), Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren (Synonym), Fernsehgebührenbefreiung (Synonym), GEZ-Gebührenbefreiung (Synonym), Befreiung von der Rundfunkgebühr (Synonym), Befreiung von der Fernsehgebühr (Synonym), Umzug (Synonym), Radio, Beitragspflicht, Befreiung (Synonym), Hörfunk, Beitragspflicht, Befreiung (Synonym), Gebühreneinzugszentrale, Befreiung (Synonym), Rundfunkgebühr, Befreiung (Synonym), Öffentlich-rechtlicher Rundfunk, Befreiung (Synonym), Fernsehgebühr, Befreiung (Synonym), Fernsehen, Befreiung (Synonym), ARD, ZDF, Deutschlandradio, Befreiung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.02.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wan können Sie vom Rundfunkbeitrag befreit werden?

Volltext

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Sozialleistungen sind beispielsweise:
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialhilfe
  • BAföG
  • Grundsicherung

Eine komplette Auflistung aller Sozialleistungen, siehe Link 'Informationen zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags.'

Als Empfänger von Blindenhilfe oder als taubblinder Mensch können Sie ebenfalls vom Rundfunkbeitrag befreit werden.

Als schwerbehinderter Mensch mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis, zahlen Sie auf Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweis über Bezug genannter Sozialleistungen (Bewilligungsbescheide des Sozialleistungsträgers)
  • Nachweis über Taubblindheit
  • Nachweis über den Bezug von Blindenhilfe
  • bedarfsweise weitere Nachweise

Voraussetzungen

Sie sind
  • Empfänger von Sozialleistungen, wie z. B.:
    Arbeitslosengeld II
    Sozialhilfe
    BAföG
    Grundsicherung
  • oder taubblind
  • oder Empfänger von Blindenhilfe

          Nebenwohnung unter bestimmt Voraussetzungen

Kosten

Antragsverfahren und Prüfung: gebührenfrei

Verfahrensablauf

keine Angabe

Bearbeitungsdauer

Keine Angabe

Frist

Keine

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Sie erhalten die Befreiung oder Ermäßigung ab dem auf dem Bewilligungsbescheid genannten Leistungsbeginn.
Voraussetzung:
Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist innerhalb von 2 Monaten nachdem der Bescheid ausgestellt wurde eingereicht worden.

Haben Sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen, weil Ihre Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als 17,50 Euro überschreiten, können Sie eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht als besonderer Härtefall beantragen.
Hierfür ist ein Ablehnungsbescheid der Sozialbehörde erforderlich, aus dem diese geringfügige Einkommensüberschreitung hervorgeht.

Rechtsbehelf

Keine

Kurztext

Rundfunkbeitrag, Befreiung
Befreiungsgründe:
  • Bezug von staatlichen Sozialleistungen 
  • Empfang von Blindenhilfe oder als taubblinde Menschen
  • Schwerbehinderte Personen mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis zahlen  auf Antrag einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,83 Euro.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Formulare

nicht vorhanden

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