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Wohnungsbauprämie

Hamburg 99102023000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102023000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Wohnungsbauprämie

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Bausparförderung (Synonym), Bausparvertrag (Synonym), WOP (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus sind durch das Wohnungsbau-Prämiengesetz begünstigt.
Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten u. a. Beiträge an Bausparkassen und Aufwendungen für den ersten Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Prämienberechtigt sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaisen sind und Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus tragen.
Eine Wohnungsbauprämie kann nur gewährt werden, wenn das zu versteuernde Einkommen die Einkommensgrenze von 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten/Lebenspartner nicht überschritten hat. Für die Ermittlung des für das Wohnungsbau-Prämiengesetz maßgebenden zu versteuernden Einkommens sind für die steuerlich zu berücksichtigenden Kinder stets die Freibeträge für Kinder für das gesamte Jahr abzuziehen.

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie. Dieser ist bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen erhältlich, an das die Aufwendungen geleistet werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Der Antrag ist spätestens bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt bei der Bausparkasse bzw. bei dem Unternehmen, an das die Aufwendungen geleistet werden, zu stellen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Die Wohnungsbauprämie bemisst sich nach den im Jahr geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen. Sie beträgt 8,8% der Aufwendungen. Die Aufwendungen des Prämienberechtigten sind je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro begünstigt. Die Prämie beläuft sich damit auf max. 45,06 Euro bzw. 90,11 Euro. Die Wohnungsbauprämie ist zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen zu dem vertragsmäßigen Zweck zu verwenden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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