Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

elektronischer Aufenthaltstitel

Hamburg 99010006000000 Typ 2b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99010006000000

Leistungsbezeichnung

elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungsbezeichnung II

Elektronischer Aufenthaltstitel

Leistungstypisierung

Typ 2b

Begriffe im Kontext

Erlaubnisse, Aufenthalt (Synonym), Berechtigungen, Aufenthalt (Synonym), Nachzug Familienangehörige (Synonym), Niederlassungserlaubnisse (Synonym), Niederlassungsberechtigungen (Synonym), Aufenthalt, gesichert (Synonym), Reiseausweise für Ausländer (Synonym), Reiseausweise für Staatenlose (Synonym), Reiseausweise für Flüchtlinge (Synonym), Aufenthalt für Studierende aus der EU (DOL) (Synonym), eAT (Synonym), Aufenthaltstitel, elektronisch (Synonym), Aufenthaltstitel, übertragen (Synonym), Aufenthaltstitel, Neuausstellung (Synonym), Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) (Synonym), Elektronischer Aufenthaltstitel, Verlust (Synonym), Elektronischer Aufenthaltstitel, Diebstahl (Synonym), eAT, Verlust (Synonym), eAT, Diebstahl (Synonym), Aufenthaltserlaubnis, elektronisch (Synonym), Elektronischer Aufenthaltstitel, Verlängerung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

25.03.2022

Fachlich freigegeben durch

IT-Service (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Teaser

Wenn Sie legal in Hamburg leben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie in der Regel einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) als Nachweis über Ihren Aufenthaltsstatus.

Volltext

Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen. 

Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem Chip (elektronischem Speichermedium) gespeichert. 
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.

Die zeitliche Gültigkeit Ihres elektronischer Aufenthaltstitel ist davon abhängig wie lange Ihr Aufenthaltsstatus gilt und wie lange Ihr Nationalpass gültig ist. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist der elektronischer Aufenthaltstitel maximal zehn Jahre gültig, dann benötigen Sie eine neue Karte.

Haben Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, oder wurde Ihnen dieser gestohlen, ist eine Neubeantragung erforderlich, da die Passnummer auf diesem vermerkt ist.
Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitel bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum-Ausländerangelegenheiten vornehmen oder  rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline 116 116.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Ihren gültigen Nationalpass oder Passersatz oder Ausweisersatz.
  • Sofern vorhanden, Ihren aktuellen Aufenthaltstitel bzw. Nachweis über das aktuelle Aufenthaltsrecht.
  • Bitte nutzen Sie für die Zahlung der Gebühren gerne Ihre EC-Karte anstatt Bargeld. 
  • Wenn Sie Leistungen vom Jobcenter oder der Grundsicherung erhalten, dann bringen Sie bitte Ihren Leistungsbescheid mit.
  • Sie haben den Online-Dienst bereits genutzt? Bitte bringen Sie auch alle hochgeladenen Dokumente im Original mit.
  • Ein aktuelles biometrisches Passbild.
  • Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, meldet sich die Behörde bei Ihnen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in Hamburg mit Hauptwohnsitz gemeldet sein und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen.
  • Welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um einen elektronischen Aufenthaltstitel zu bekommen teilt Ihnen die zuständige Behörde mit. Sie können dies auch selber überprüfen, indem Sie den Online-Dienst "Aufenthaltserlaubnis Hamburg" (siehe Links) nutzen.

Kosten

Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten / Daueraufenthaltskarten / Aufenthaltserlaubnisse sind regelmäßig gebührenpflichtig. 
  • Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte:
    • Erstmalige Erteilung: 100 EUR
    • Verlängerung: 93-96 EUR.
    • Zweckwechsel: 98 EUR.
  • Mobiler-ICT-Karte
    • Erstmalige Erteilung: 80 EUR
    • Verlängerung: 70 EUR.
  • Niederlassungserlaubnis (je nach Rechtsgrundlage): 34,50 - 147 EUR. 
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 EUR
  • Ausstellung einer Aufenthaltskarte, einer Daueraufenthaltskarte, eines Aufenthaltsdokumentes-GB oder eines Aufenthaltsdokumentes für Grenzgänger-GB: Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr.

Verfahrensablauf

Einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie, wenn Sie die Erteilung, Übertragung, Ausstellung eines Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltserlaubnis-CH, einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte beantragt haben und die Behörde diesem Antrag zugestimmt hat.
  • Sie melden sich beim für Sie zuständigen Bezirksamt und zeigen Ihr Antragsbegehren an.
  • Das Bezirksamt gibt Ihnen einen Termin zur Antragstellung im Bezirksamt.
  • Sie kommen zum vorgegebenen Termin und stellen Ihren Antrag.
    • Das Bezirksamt prüft die Erteilungsvoraussetzungen.
    • Sie bezahlen die Gebühren.
    • Bei einer positiven Entscheidung werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen.
  • Die Behörde bestellt für Sie den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei GmbH.
  • Sie kommen zu einem beim ersten Termin vereinbarten Abholtermin und erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.
  • Die Abholung ist bei Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich.
Wenn Sie den Vorgang online absolvieren wollen:
  • Sie nutzen den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-Hamburg (siehe Links). Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Nachdem die zuständige Stelle Ihre Unterlagen geprüft hat, wird diese sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. In Zukunft werden Sie die Möglichkeit haben einen Termin zu buchen.
  • Das Bezirksamt prüft bereits vor Ihrem ersten Termin, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen denen des schriftlichen Verfahrens.
Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel wiedergefunden oder -erhalten haben sollten, können Sie den gesperrten Aufenthaltstitel nicht telefonisch über die Sperr-Hotline entsperren lassen. Sie müssen dazu persönlich in die Ausländerbehörde kommen.
Die eAT-Karte kann aber nur dann entsperrt werden, wenn noch keine neue eAT-Karte bei der Bundesdruckerei bestellt wurde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen bis 8 Wochen.
Je nach Auftragsvolumen bei der Bundesdruckerei GmbH kann nach erfolgter Beantragung ein längerer Zeitraum bis zur endgültigen Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels vergehen.

Frist

Die Antragsfrist beträgt 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

Hinweise

  • Die Sperr-Hotline 116 116 ist immer erreichbar. Sie ist gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz.
    Aus dem Mobilfunknetz und aus dem Ausland können Gebühren anfallen.
  • Wenn Sie einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen möchten, können Sie zur Erfassung der notwendigen biometrischen Daten (Foto, Unterschrift, Fingerabdrücke) ein vorhandenes Selbsterfassungsterminal (Speed Capture Terminal) nutzen.
    Planen Sie dann bitte vor Ihrem Termin einige Minuten mehr Zeit für die Erfassung Ihrer Daten ein.
    Hinweis: Sie erhalten keinen Ausdruck des digitalen Fotos. Das Mitbringen eines Passbildes entfällt bei Nutzung des Selbsterfassungsterminals. Die Nutzung kostet 6 Euro.
    Bitte sprechen Sie im Anschluss bei der Sachbearbeitung vor.

Rechtsbehelf

Sie können, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Dienststelle, die den Bescheid erlassen hat, Widerspruch einlegen.

Kurztext

  • Elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung
  • aufenthaltsrechtliches Dokument für ausländische Staatsangehörige
  • Elektronische Aufenthaltstitel werden erteilt / ausgestellt als:
    • Aufenthaltstitel
      • Aufenthaltserlaubnis
      • Niederlassungserlaubnis
      • Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU
      • Blaue Karte EU
      • ICT-Karte
      • Mobiler-ICT-Karte
      • Aufenthaltsrecht gem. Art. 50 EUV
    • Aufenthaltserlaubnis – CH
    • Aufenthaltskarte
    • Daueraufenthaltskarte
  • zuständig: Kundenzentrum - Fachbereich Ausländerangelegenheiten des nach Wohnort zuständigen Bezirksamtes

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal