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Gewerbeummeldungen, Handwerkskammer Hamburg

Hamburg 99050012071000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050012071000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Gewerbeummeldungen, Handwerkskammer Hamburg

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Umzug (Synonym), Änderung der Betriebstätigkeit, Handwerkskammer Hamburg (Synonym), Änderung des Betriebssitzes, Handwerkskammer Hamburg (Synonym), Betriebsverlegungen, Handwerkskammer Hamburg (Synonym), Fa. Gewerbeummeldungen, Handwerkskammer Hamburg (Synonym), Gewerbeanzeigen, Ummeldungen, Handwerkskammer Hamburg (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Ja

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Gemäß § 14 Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende folgende Veränderungen anzeigen: Betriebsverlegung innerhalb von Hamburg (gebührenpflichtig), Wechsel des Gewerbegegenstandes (gebührenfrei), Ausdehnung des Gewerbegegenstandes (gebührenfrei). Darüber hinaus können freiwillige (gebührenfreie) Mitteilungen gemacht werden (z.B. Namensänderungen oder Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden bzw. der Geschäftsführer; teilweise Aufgabe des Gewerbegegenstandes).Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderen eine Mitteilung, das zuständige Finanzamt, die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, die jeweilige Berufsgenossenschaft, das staatliche Amt für Arbeitsschutz.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, ggf. Handelsregisterauszug, andere Verträge.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 20€
*

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Gewerbeummeldungen können auch in der Handelskammer Hamburg oder im  Bezirksamt des Betriebssitzes vorgenommen werden, ein Online-Verfahren steht ebenfalls zur Verfügung (s. weiterführende Links). Die Ummeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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