Gewerbeummeldungen, Handelskammer Hamburg
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Begriffe im Kontext
Umzug (Synonym), Änderung der Betriebstätigkeit, Handelskammer Hamburg (Synonym), Änderung des Betriebssitzes, Handelskammer Hamburg (Synonym), Betriebsverlegungen, Handelskammer Hamburg (Synonym), Fa. Gewerbeummeldungen, Handelskammer Hamburg (Synonym), Gewerbeanzeigen, Ummeldungen, Handelskammer Hamburg (Synonym)
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Gemäß § 14 Gewerbeordnung müssen Gewerbetreibende folgende Veränderungen anzeigen: Betriebsverlegung innerhalb von Hamburg (gebührenpflichtig), Wechsel des Gewerbegegenstandes (gebührenfrei), Ausdehnung des Gewerbegegenstandes (gebührenfrei).Darüber hinaus können freiwillige (gebührenfreie) Mitteilungen gemacht werden (z.B. Namensänderungen oder Umfirmierungen, Veränderungen in der Geschäftsführung, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden bzw. der Geschäftsführer; teilweise Aufgabe des Gewerbegegenstandes).Von der Gewerbeanzeige erhalten unter anderen eine Mitteilung, das zuständige Finanzamt, die Handelskammer bzw. die Handwerkskammer, die jeweilige Berufsgenossenschaft, das staatliche Amt für Arbeitsschutz.
Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebescheinigung, ggf. Handelsregisterauszug, andere Verträge.
Gewerbeummeldungen können auch in der Handwerkskammer Hamburg oder im Bezirksamt des Betriebssitzes vorgenommen werden, ein Online-Verfahren steht ebenfalls zur Verfügung (s. weiterführende Links). Die Ummeldung eines Gewerbes kann auch durch eine nachweislich durch den Gewerbeinhaber schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.