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Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Bürgergeld unter 25)

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Bürgergeld unter 25)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro (i.d.R. zum 1. August) und 58 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (i.d.R. zum 1. Februar).

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus dem Bürgergeld bzw. Sozialgeld zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren: Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)

Voraussetzungen

  • Kinder unter 25 Jahren (oder deren Eltern), die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Sozialgeld) erhalten
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch Vorschule
  • kein Erhalt einer Ausbilungsvergütung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Leistungen für den Schulbedarf werden beim Jobcenter beantragt.


Für Kinder von sieben bis 15 Jahren ist ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich, In diesen Fällen wird das Geld automatisch überwiesen.

Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren ist ein Antrag mit Schulbescheinigung zu stellen (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket). Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Formulare

nicht vorhanden

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