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Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bildungspaket

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas

Volltext

Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.

Erforderliche Unterlagen

Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist bei der jeweiligen Einrichtung einzureichen (bspw. Schule, Kita)
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug). Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen.

Voraussetzungen

   - Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld sind und
   - eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
   - eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
   - keine Ausbildungsvergütung erhalten

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Mehrtätige Klassenfahrten:
Werden direkt in der Kita, im Hort, bei den Tagespflegepersonen bzw.in der Schule unter Vorlage des Bewilligungsbescheids beantragt. Der "Antrag auf Kostenübernahme für eine mehrtägige Fahrt mit der
Schule/Kindertageseinrichtung" ist auszufüllen und beim Jobcenter team.arbeit.hamburg einzureichen.

Alles Weitere erledigen die Abrechnungsstelle bzw. das Jobcenter mit der Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum

Bearbeitungsdauer

-

Frist

keine

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

-

Kurztext

Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Jobcenter

Formulare

nicht vorhanden

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