Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)
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Bildungspaket - Kostenerstattung für Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Bürgergeld)
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Bildungspaket
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.
Bewilligungsbescheid zum Bürgergeld oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist bei der jeweiligen Einrichtung einzureichen (bspw. Schule, Kita)
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug). Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen.
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug). Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen.
- Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld sind und
- eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
- eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Mehrtätige Klassenfahrten:
Werden direkt in der Kita, im Hort, bei den Tagespflegepersonen bzw.in der Schule unter Vorlage des Bewilligungsbescheids beantragt. Der "Antrag auf Kostenübernahme für eine mehrtägige Fahrt mit der
Schule/Kindertageseinrichtung" ist auszufüllen und beim Jobcenter team.arbeit.hamburg einzureichen.
Alles Weitere erledigen die Abrechnungsstelle bzw. das Jobcenter mit der Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum
Werden direkt in der Kita, im Hort, bei den Tagespflegepersonen bzw.in der Schule unter Vorlage des Bewilligungsbescheids beantragt. Der "Antrag auf Kostenübernahme für eine mehrtägige Fahrt mit der
Schule/Kindertageseinrichtung" ist auszufüllen und beim Jobcenter team.arbeit.hamburg einzureichen.
Alles Weitere erledigen die Abrechnungsstelle bzw. das Jobcenter mit der Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum
Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg