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Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 28 SGB II, § 6b BKGG

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.
Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro (i.d.R. zum 1. August) und 58 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (i.d.R. zum 1. Februar).
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind vom Wohngeld/Kinderzuschlag zu bestreiten.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des Bewilligungsbescheids oder der Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
  • Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket)
  • Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Voraussetzungen

  • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch vorschule
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Der Antrag ist in der zentralen Abrechnungsstelle einzureichen.

 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Keine 

Hinweise

Bei Kindern, die jünger als 7 Jahre oder älter als 15 Jahre sind, ist eine Schulbescheinigung beizufügen.
Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
 

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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