Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)
Inhalt
Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)
Begriffe im Kontext
Sozialhilfe - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)
Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro (i.d.R. zum 1. August) und 58 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (i.d.R. zum 1. Februar).
Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus der Grundsicherung zu bestreiten.
Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren: Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und Schulbescheinigung (stellt die Schule aus).
- Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) sind
- Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch Vorschule
- kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
Die Leistungen für den Schulbedarf werden beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamts beantragt.
Für Kinder von sieben bis 15 Jahren ist ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich, In diesen Fällen wird das Geld automatisch überwiesen.
Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren ist ein Antrag mit Schulbescheinigung zu stellen (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket). Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg