Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Bürgergeld über 25)
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Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.
Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus dem ALG II bzw. Sozialgeld zu bestreiten.
- Kinder unter 25 Jahren (oder deren Eltern), die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Sozialgeld) erhalten
- Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch Vorschule
- kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
Für Kinder von sieben bis 15 Jahren ist ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich, in diesen Fällen wird das Geld automatisch überwiesen.
Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren ist ein Antrag mit Schulbescheinigung zu stellen (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket). Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.