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Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Klassenreise (BuT / Wohngeldbezieher) (Synonym), Klassenfahrt (BuT / Wohngeldbezieher) (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Bildung und Teilhabe (Eimsbüttel)

Handlungsgrundlage

§ 28 SGB II, § 6b BKGG

Teaser

e

Volltext


Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
  • Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Voraussetzungen

  • Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und 
  • eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine 

Hinweise

Ausflüge und Reisen werden mit einem Formular beantragt, auf dem die Kita bzw. die Schule die Ausflugsdaten und Kosten bestätigt. In der Regel ist es in der Kita bzw. der Schule vorrätig. Sie finden es auch unter dem gesondert angegeben Link.

Bezieher von Kinderzuschlag müssen einen Nachweis über den Leistungsbezug beifügen (Leistungsbescheid der Familienkasse oder sogenannte Bescheinigung zur Vorlage bei der kommunalen Stelle).
Wohngeldbezieher sollen einen Nachweis beifügen, da dies die Bearbeitung erleichtert (Leistungsbescheid des Wohngeldamtes oder BuT-Kurzbescheinigung).

Rechtsbehelf


Widerspruch und Klage vor Sozialgericht 

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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