Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)
Inhalt
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Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.
- Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld bzw. Kinderzuschlag
- Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
- Anspruch haben Kinder unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind und
- eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Ausflüge und Reisen werden mit einem Formular beantragt, auf dem die Kita bzw. die Schule die Ausflugsdaten und Kosten bestätigt. In der Regel ist es in der Kita bzw. der Schule vorrätig. Sie finden es auch unter dem gesondert angegeben Link.
Bezieher von Kinderzuschlag müssen einen Nachweis über den Leistungsbezug beifügen (Leistungsbescheid der Familienkasse oder sogenannte Bescheinigung zur Vorlage bei der kommunalen Stelle).
Wohngeldbezieher sollen einen Nachweis beifügen, da dies die Bearbeitung erleichtert (Leistungsbescheid des Wohngeldamtes oder BuT-Kurzbescheinigung).