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Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)

Hamburg 99107032000000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Sozialhilfe - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas sowie mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) wird in einem automatisierten Verfahren an die Leistungsberechtigten versandt

Voraussetzungen

  • Anspruch haben Kinder, die oder deren Eltern Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) und
  • eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
  • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Diese Leistungen werden direkt in der Kita bzw. Schule beantragt. Bei mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Schulausflügen muss die Schule die Kosten auf einem Kostenbestätigungsformular (siehe Link) bescheinigen. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamts einzureichen. Alles andere erledigt das Bezirksamt mit der Schule.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

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