Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)
Inhalt
Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Bezieher von Leistungen bei den Grundsicherungsstellen)
Begriffe im Kontext
Sozialhilfe - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) können diese Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Es werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kitas sowie mehrtägige Kita- und Klassenfahrten übernommen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben wird nicht übernommen.
- Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) wird in einem automatisierten Verfahren an die Leistungsberechtigten versandt
- Anspruch haben Kinder, die oder deren Eltern Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung) und
- eine Kindertageseinrichtung oder einen Hort besuchen bzw. bei Tageseltern versorgt werden oder
- eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
- keine Ausbildungsvergütung erhalten
Diese Leistungen werden direkt in der Kita bzw. Schule beantragt. Bei mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Schulausflügen muss die Schule die Kosten auf einem Kostenbestätigungsformular (siehe Link) bescheinigen. Diese Bescheinigung ist beim zuständigen Fachamt Grundsicherung und Soziales bzw. im Sozialen Dienstleistungszentrum des Bezirksamts einzureichen. Alles andere erledigt das Bezirksamt mit der Schule.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg