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Kirchensteuer Festsetzung

Hamburg 99102035002000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102035002000

Leistungsbezeichnung

Kirchensteuer Festsetzung

Leistungsbezeichnung II

Berechnung der Kirchensteuer

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kirchensteuerberechnung (Synonym), Kultussteuer der jüdischen Gemeinde (Synonym), Kirchensteuer der evangelisch-lutherischen, römisch-katholischen und alt-katholischen Religionsgemeinschaften (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung Hamburg

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern zur Finanzierung der Ausgaben der Gemeinschaft erheben.

In der Bundesrepublik Deutschland wird die Kirchenlohnsteuer von den Finanzämtern der jeweiligen Länder eingezogen, die dafür eine Aufwandsentschädigung einbehalten.

Nach Art. 140 des Grundgesetzes(GG) in Verbindung mit Art. 137 der Weimarer Verfassung sind diejenigen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, berechtigt, Steuern zu erheben.

Der Kirchensteuersatz beträgt in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen Bundesländern 9 % der veranlagten oder im Abzugsverfahren erhobenen Einkommen-, Lohn- oder Kapitalertragsteuer.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

Das Landeskirchenamt der Nordkirche in Kiel ist Ansprechpartner bei Fragen zur Berechnung der Kirchensteuer (Höhe der Kirchensteuer):
  • Es gibt dabei grundsätzlich allgemeine Auskünfte für Mitglieder aller vier u.g. Religionsgemeinschaften.
  • Für weitergehende konfessionsgebundener Fragestellungen verweist die Nordkirche bei Bedarf an die jeweilige Religionsgemeinschaft.
  • Andere Konfessionen wenden sich direkt an ihre Religionsgemeinschaft.

Es gibt in Hamburg vier Religionsgemeinschaften, die die Kirchen-/Kultussteuer von den Finanzämtern verwalten lassen:

1. Evangelisch-lutherische Gemeinde,
2. Römisch-katholische Kirche,
3. Alt-Katholische Kirche und
4. Jüdische Gemeinde.

Die Kultussteuer wird von der jüdischen Gemeinde erhoben.

Daneben gibt es eine Reihe weitere Religionsgemeinschaften, z.B. die evangelisch-reformierte Kirche, die ihre Beiträge in anderer Form erheben, d.h. nicht über die Finanzämter.

Die evangelische Nordkirche hat für alle Fragen rund um die Kirchensteuer ein eine gebührenfreie Hotline eingerichtet: 0800 1181204

Die Postanschrift lautet: Postfach 3449, 24033 Kiel

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzbehörde - Steuerverwaltung

Formulare

nicht vorhanden

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