Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport
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Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe), §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Sofern die Leistung weniger als 15 Euro kostet, wird die Zahlung der Pauschale mit dem Formular 'Teilhabeleistung' ( zu finden unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke') beantragt.
- Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist beim Leistungsanbieter vorzulegen
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.
Ausrüstungsgegenständen sind im Betrag enthalten.
- SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld)
- SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe)
- §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
- Informationen zum Bildungspaket
- Liste der Leistungsanbieter
- Grundsicherungsabteilung-
- Team Arbeit - Hamburg
- Bildungspaket - Vordrucke
- Faltblatt Bildungspaket Englisch
- Faltblatt Bildungspaket Russisch
- Faltblatt Bildungspaket Türkisch
- Faltblatt Bildungspaket Farsi
- Bildungspaket - Ansparen für Freizeiten
- Bescheinigung Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Aktivität in der Freizeit