Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zuschüsse für Sportverein (Synonym), Musikschule (Synonym), Zuschuss zum Musikunterricht (Synonym), Teilnahme an Freizeiten (Pfadfinder) (Synonym), ALG II, SGB II, Hartz IV - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport - Asylbewerberleistungsgesetz (Synonym), Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport - Wohngeld (Synonym), Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), Ausrüstungsgegenstand - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), Ausrüstungsgegenstände - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), Ausstattungsgegenstände - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), Ausstattungsgegenstand - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport (Synonym), Soziokulturelle Teilhabeleistung (Synonym), Bürgergeld (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

§ 28 SGB II, § 34 SGB XII, §6b BkGG, § 3 AsylbLG

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern  Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe), §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.

Sofern die Leistung weniger als 15 Euro kostet, wird die Zahlung der Pauschale mit dem Formular 'Teilhabeleistung' ( zu finden unter dem Link 'Bildungspaket - Vordrucke') beantragt.
 

Erforderliche Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist beim Leistungsanbieter vorzulegen

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

Ausrüstungsgegenständen sind im Betrag enthalten.

Voraussetzungen

Anspruch haben Kinder unter 18 Jahren, die oder deren Erziehungsberechtigte eine der folgenden Leistungen erhalten:
  • SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld)
  • SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe)
  • §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

keine

Hinweise

Selbst wenn die Aktivität kostenlos angeboten wird (z.B. kostenloses Fußballtraining), besteht ein Anspruch auf die Pauschalleistung von 15 Euro im Monat, da davon ausgegangen wird, dass auch in einem solchen Fall Ausgaben anfallen (Fahrtkosten, Ausrüstungsgegenstände). Der Leistungsberechtigte lässt sich auch in einem solchen Fall die Teilnahme an der Aktivität bestätigen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Bezirksamt Eimsbüttel

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal