Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung
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Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernziels nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schüler Lernförderung benötigen. Die Schule berät hiernach die Eltern und macht ein entsprechendes Angebot.
Für die Information über Leistungsanbieter ist die Schule zuständig.
Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Leistungen erhalten. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II können diese Bescheinigung im Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigte erfolgt eine automatische Zusendung.