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Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Nachhilfe für Schüler (Synonym), Schülerförderung (Synonym), ALG II, SGB II, Hartz IV - Kostenerstattung für Lernförderung (Synonym), SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe - Kostenerstattung für Lernförderung (Synonym), Kostenerstattung für Lernförderung - Asylbewerberleistungsgesetz (Synonym), Kostenerstattung für Lernförderung - Wohngeld (Synonym), Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Lernförderung (Synonym), Bürgergeld (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2023

Fachlich freigegeben durch

BSB-Soziale Leistungen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernziels nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schüler Lernförderung benötigen. Die Schule berät hiernach die Eltern und macht ein entsprechendes Angebot.

Für die Information über Leistungsanbieter ist die Schule zuständig.

Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Leistungen erhalten. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

Erforderliche Unterlagen

Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen.

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II können diese Bescheinigung im Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigte erfolgt eine automatische Zusendung.

Voraussetzungen

Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Leistung wird direkt in der Schule beantragt. Man legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid vor, alles Weitere erledigt die Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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