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Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Zuschuss für das Mittagessen in der Schule (Synonym), Zuschüsse für Mahlzeiten in der Schule (Synonym), ALG II, SGB II, Hartz IV - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule (Synonym), SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule (Synonym), Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule - Asylbewerberleistungsgesetz (Synonym), Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule - Wohngeld (Synonym), Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule (Synonym), Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Kita und Hort (Synonym), Essensgeld, Kostenerstattung in der Schule (Synonym), Mittagessen (Synonym), Mittagsverpflegung (Synonym), Bürgergeld (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2023

Fachlich freigegeben durch

Bildungspaket

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten, sofern die Schule ein Mittagessen anbietet.

In Hamburg können zusätzlich Pflegekinder, Bezieher von  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG diese Leistung erhalten (Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig).

Das Mittagessen ist dann kostenlos. Pausensnacks werden nicht bezahlt.

Erforderliche Unterlagen

Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist im Schulsekretariat vorzulegen.

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

Voraussetzungen

  • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind (Altersgrenze v. 25 J. entfällt für Bezieher nach SGB XII u. AsylbLG)
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Mittagessenangebot 
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Die Mittagsverpflegung wird direkt in der Schule beantragt:
Man meldet das Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vor.

Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn man keine Leistungen mehr bezieht, ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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