Bildungspaket - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten
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Keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes haben Pflegekinder, Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG.
Allerdings besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für diesen Personenkreis in der Zuständigkeit und nach den Regelungen der Behörde für Schule und Berufsbildung, es ist sich an das jeweilige Schulbüro zu wenden.
Es werden bei entsprechender Entfernung die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus oder Bahn zurückzulegen. Es gelten die Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten.
- Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen
- ausgefüllter Antrag auf 'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' ist in der Schule einzureichen (Antragsformular liegt in der Schule aus)
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.
- Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher der o.g. Leistungen sind (Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG)
- Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
- kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
- Entfernung gemäß Schülerfahrgeldbestimmungen vom 07.02.2006/ Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten
Dabei ist der Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vorzulegen. Das erforderliche Antragsformular liegt in den Schulen aus.
Die Schule prüft dann, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und sorgt dafür, dass das Kind eine Fahrkarte erhält. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.