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Bildungspaket - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten

Hamburg 99107032000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107032000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Übernahme von Fahrtkosten zur Schule (Synonym), ALG II, SGB II, Hartz IV - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten (Synonym), SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten (Synonym), Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten - Asylbewerberleistungsgesetz (Synonym), Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten - Wohngeld (Synonym), Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Schülerbeförderungskosten (Synonym), Fahrkarte (Synonym), Bürgergeld (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.08.2023

Fachlich freigegeben durch

BSB-Soziale Leistungen

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

Keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes haben Pflegekinder, Bezieher von  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG.
Allerdings besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für diesen Personenkreis in der Zuständigkeit und nach den Regelungen der Behörde für Schule und Berufsbildung, es ist sich an das jeweilige Schulbüro zu wenden.

Es werden bei entsprechender Entfernung die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus oder Bahn zurückzulegen. Es gelten die Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten.

Erforderliche Unterlagen

  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen
  • ausgefüllter Antrag auf  'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' ist in der Schule einzureichen (Antragsformular liegt in der Schule aus)

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

Voraussetzungen

  • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher der o.g. Leistungen sind (Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG)
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
  • Entfernung gemäß Schülerfahrgeldbestimmungen vom 07.02.2006/ Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Es ist ein Antrag auf  'Übernahme der Fahrtkosten zur Überbrückung des Schulweges' in der Schule zu stellen.
Dabei ist der Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vorzulegen. Das erforderliche Antragsformular liegt in den Schulen aus.

Die Schule prüft dann, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen und sorgt dafür, dass das Kind eine Fahrkarte erhält. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Formulare

nicht vorhanden

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