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Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse Beratung

Hamburg 02000000000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

02000000000000

Leistungsbezeichnung

Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse Beratung

Leistungsbezeichnung II

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung von ausländischen, akademischen Abschlüssen, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung Abschlüsse (Synonym), Ausländische Qualifikation (Synonym), Zentrale Anlaufstelle Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse (Synonym), Diplomanerkennung (Synonym), reglementierter Beruf (Synonym), BQFG (Synonym), Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen (Synonym), Berufsanerkennungsrichtlinie (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Nicht reglementierter Beruf (Synonym), Niederlassungsfreiheit (Synonym), BQ-Portal (Synonym), Anabin (Synonym), Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), BQRL (Synonym), ZAB (Synonym), Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.02.2022

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)
https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/index.html

 

Teaser

Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.

Volltext

Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufs- oder Bildungsabschluss aus dem Ausland? Sie benötigen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse?
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
  • Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
  • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
  • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
Wenn Sie sich diese Fragen und weitere Fragen dieser Art stellen, sind Sie bei der ZAA richtig.

Erforderliche Unterlagen

Für die Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, sofern diese vorhanden sind:
  •  Lebenslauf
  • Zeugnisse /  Diplome
  • deutsche Übersetzung der Dokumente
  • Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen
Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland einen Berufs- und/oder Bildungsabschluss erworben.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Bearbeitungsdauer

Termindauer bei persönlicher Beratung: 60 Minuten

Frist

Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Hinweise

Es werden folgende Beratungsformen angeboten:
  • Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
  • Onlineberatung per Skype oder Zoom
  • Telefonische Beratung
  • Schriftliche Beratung per E-Mail
Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorbereitung bei der Terminvereinbarung über Folgendes:
  • Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
  • Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
  • Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
  • Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
  • Ihre Erwartungen von der Beratung
Bitte teilen Sie bereits der Terminvereinbarung mit, in welcher Sprache Sie beraten werden können und möchten. Eine Beratung kann in den folgenden Sprachen erfolgen:
  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Italienisch
  • Paschtu
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Urdu
  • Weißrussisch
Falls Sie eine andere Sprache für die Beratung benötigen, wird eine dolmetschende Fachkraft hinzugezogen.

Rechtsbehelf

Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.

Kurztext

  • Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
  • Personen mit einem ausländischen Berufs- oder Bildungsabschluss können sich hier über deren Anerkennung in Deutschland beraten lassen.
  • zuständig: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) beim Diakonischen Werk Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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