Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse Beratung
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Begriffe im Kontext
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Universitätsabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung von ausländischen, akademischen Abschlüssen, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse, Beratung (Synonym), Anerkennung Abschlüsse (Synonym), Ausländische Qualifikation (Synonym), Zentrale Anlaufstelle Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse (Synonym), Diplomanerkennung (Synonym), reglementierter Beruf (Synonym), BQFG (Synonym), Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen (Synonym), Berufsanerkennungsrichtlinie (Synonym), Anerkennung in Deutschland (Synonym), Anerkennungsgesetz (Synonym), Nicht reglementierter Beruf (Synonym), Niederlassungsfreiheit (Synonym), BQ-Portal (Synonym), Anabin (Synonym), Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (Synonym), BQRL (Synonym), ZAB (Synonym), Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (Synonym)
Fachlich freigegeben am
09.02.2022
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.
Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufs- oder Bildungsabschluss aus dem Ausland? Sie benötigen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse?
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:
- Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
- Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
- Wer ist für die Anerkennung zuständig?
- Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?
Für die Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, sofern diese vorhanden sind:
- Lebenslauf
- Zeugnisse / Diplome
- deutsche Übersetzung der Dokumente
- Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen
Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Es werden folgende Beratungsformen angeboten:
- Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
- Onlineberatung per Skype oder Zoom
- Telefonische Beratung
- Schriftliche Beratung per E-Mail
- Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
- Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
- Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
- Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
- Ihre Erwartungen von der Beratung
- Arabisch
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- Weißrussisch
- Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse
- Personen mit einem ausländischen Berufs- oder Bildungsabschluss können sich hier über deren Anerkennung in Deutschland beraten lassen.
- zuständig: Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) beim Diakonischen Werk Hamburg