Hundehaltung Meldung von Halterdaten
Inhalt
Begriffe im Kontext
Umzug (Synonym), Ummeldung von Hunden (Synonym), Ummeldung, Hunde (Synonym), Änderung im Hunderegister (Synonym), Hunderegister, Änderung (Synonym), Nachtragen der Transpondernummer/Chipnummer (Synonym), Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung (Synonym), Hundeummeldung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
19.03.2024
Fachlich freigegeben durch
Verbraucherschutz (Bergedorf)
Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten
§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten
Wenn Sie als Hundehalterin oder Hundehalter innerhalb Hamburg umziehen, müssen Sie Ihre Adressänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg ziehen, müssen Ihren Hund anmelden.
Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg ziehen, müssen Ihren Hund anmelden.
Sie sind die Halterin oder der Halter eines Hundes und ziehen innerhalb Hamburgs um.
Sie teilen der zuständigen Stelle Ihre neue Adresse mit.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und übernimmt sie in ihr Hunderegister.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und übernimmt sie in ihr Hunderegister.
Melden Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Stelle, innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug.
Die Hundeummeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind.
- Hund nach Umzug innerhalb Hamburgs ummelden
- Mitteilung der Adressänderung des Hundehalters nach Umzug innerhalb Hamburgs
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg