Abfallerzeugernummer Erteilung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Erteilung einer Erzeugernummer (Synonym), Abfallnummer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
16.10.2023
Fachlich freigegeben durch
Abfall
Für eine eindeutige Zuordnung Ihrer Betriebsstätten der Abfallerzeugung müssen Sie bei allen abfallrechtlichen Verfahren die Ihnen erteilten Betriebsnummern angeben. Sie müssen die Betriebsnummern bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um eine eindeutige Zuordnung Ihrer einzelnen Betriebsstätten der Abfallerzeugung in abfallrechtlichen Verfahren zu ermöglichen, können Sie entsprechende behördliche Betriebsnummern verwenden. Hierfür nutzen Sie die von der zuständigen Behörde ausgestellten Betriebsnummern.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen, wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat, eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
Diese behördlichen Betriebsnummern geben Sie in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine an. Die Betriebsnummern ordnen die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen, wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat, eindeutig zu.
Die Betriebsnummern erhalten Sie von der jeweils zuständigen Behörde. Die Zuständigkeit ist in den Ländern unterschiedlich und gegebenenfalls für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen sowie nach Art des Betriebes differenziert geregelt.
- Die Abfallerzeugernummer können Sie über den Online-Dienst beantragen.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Keine. Behördliche Betriebsnummern sind jedoch in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleitscheinen und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen. Die Abfallerzeugernummer muss Ihnen somit bereits zu diesem Zeitpunkt vorliegen.
- Abfallerzeugernummer Erteilung
- Vergabe von behördlichen Betriebsnummern für Erzeuger und Erzeugerinnen sowie Entsorger und Entsorgerinnen von Abfällen
- Abfallrechtliche Betriebsnummern identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren und sind in unterschiedlichen Formularen einzutragen
- Antrag online