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Grundsteuer, Allgemeine Informationen

Hamburg 99102012002000 Typ 3b

Inhalt

Leistungsschlüssel

99102012002000

Leistungsbezeichnung

Grundsteuer, Allgemeine Informationen

Leistungsbezeichnung II

Grundsteuer, Allgemeine Informationen

Leistungstypisierung

Typ 3b

Begriffe im Kontext

Grundsteuerhebesatz (Synonym), Grundsteuermessbetrag (Synonym), Grundsteuerfestsetzung (Synonym), Grundsteuer - allgemein (Synonym), Festsetzung der Grundsteuer - allgemein (Synonym), Fabrikgrundstück (Synonym), Bewertung von Fabrikgrundstücken (Synonym), Grundsteuer Fabrikgrundstücke (Synonym), Grundsteuer Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (Synonym), Bewertung Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb (Synonym), Land- und forstwirtschaftliches Grundstück (Synonym), Finanzamtsnummer 16 Grundsteuer Land- u. Fortswirtschaft (Synonym), Finanzamtsnummer 16 Grundsteuer Fabrikbewertung (Synonym), Finanzamtsnummer 16 Grundsteuer Allgemein (Synonym), Gärtnereikataster (Synonym), Einheitswert Einheitsbewertung/Grundsteuer Allgemeine Auskunft (Synonym), Einheitswert Einheitsbewertung/Grundsteuer Fabrikbewertung (Synonym), Einheitswert Einheitsbewertung/Grundsteuer Land- u. Forstwirtsch. Betriebe (Synonym), Gärtnerischer Außendienst (Synonym), Grundsteuerreform (Synonym), neue Grundsteuer (Synonym), Grundsteuerbescheid (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

01.02.2022

Fachlich freigegeben durch

Steuerverwaltung

Teaser

Sie sind Eigentümer eines Grundstücks (bebaut oder unbebaut), Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft in Hamburg, dann haben Sie Grundsteuer zu zahlen.

Volltext

Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 auf Grundlage der Grundsteuerwerte erhoben.
 
In einem mehrstufigen Verfahren wird auf der Grundlage des Grundsteuerwerts Ihres Grundstücks bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuermessbetrag festgesetzt.
Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag, auf den ein Hebesatz angewendet wird. Die Hebesätze für das Jahr 2025 soll für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 100 v.H., Grundstücke (Grundsteuer B) 975 v.H. und unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) 8.000 v.H. betragen. Berechnungsbeispiele finden Sie unter www.grundsteuer-hamburg.dewerden im Jahr 2024 festgelegt.
 
Bis zum 31.12.2024 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des bisherigen Einheitswerts erhoben. Bis dahin beträgt der Hebesatz für Grundstücke 540 v.H. (Grundsteuer B) und der Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 225 v.H. (Grundsteuer A).

Viele Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer finden Sie im Chatbot (siehe Links).
Haben Sie Grundbesitz außerhalb Hamburgs, wenden Sie sich bitte an das außerhalb Hamburg belegene Finanzamt (siehe unter Links www.grundsteuerreform.de).

Sie können mit Ihrem ELSTER-Zertifikat auch mehrere Feststellungserklärungen übermitteln.
Beachten Sie bitte die ELSTER-Hilfetexte. Diese lassen sich in den ELSTER-Formularen mit einem Klick auf die blauen Punkte mit weißem Fragezeichen öffnen.

Erforderliche Unterlagen

Hauptvordruck HmbGrSt 1
Anlage Grundstücke HmbGrSt 2 (Ausnahme: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)

Voraussetzungen

  • Sie haben Grundbesitz in Hamburg

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Altes Recht:
  • Der bisherige Ablauf ändert sich bis Ende 2024 nicht
Neues Recht:
  • Nach Abgabe der Erklärung zur Feststellung Grundsteuerwerts erhalten Sie einen entsprechenden Feststellungsbescheid
  • Voraussichtlich ab März 2025 erhalten Sie außerdem einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag und den Grundsteuerbescheid, aus dem sich Ihre konkrete Zahllast ergibt

Bearbeitungsdauer

unterschiedlich im Einzelfall

Frist

  • Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 erhoben.
  • Sie ist erstmalig zum 30. April 2025 fällig. Weitere Zahlungstermine in 2025 sind der 15. Mai, 15. August und 15. November.
  • Ab dem Jahr 2026 wird die Grundsteuer dann vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November fällig.  
  • Bei Beträgen bis zu 15 Euro ist die Grundsteuer am 15. August fällig. Bei anderen Beträgen bis zu 30 Euro ist sie am 15. Februar und am 15. August fällig, im Jahr 2025 allerdings frühestens am 30. April. 

Hinweise

  • Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Der Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
  • Grundstücke, die u.a. gemeinnützigen, kirchlichen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen, können von der Grundsteuer befreit sein.
  • In Hamburg ist für die Verwaltung der Grundsteuer das Finanzamt für Verkehrsteuern und Grundbesitz zuständig. Die Zuständigkeit innerhalb des Finanzamts richtet sich nach der Belegenheit des Grundstücks.
  • Die zehnstellige Steuernummer, die mit "16" beginnt, entspricht dem sog. Einheitswert-Aktenzeichen. Die Steuernummer gilt unverändert für die neue Grundsteuer. Dies finden Sie in Ihrem letzten Grundsteuerbescheid, entsprechendem Schriftverkehr mit dem Finanzamt oder Ihren Kontoauszügen bei Zahlung der Grundsteuer
  • Änderungen von Kontodaten und SEPA-Lastschriftmandaten bitte immer schriftlich (Brief oder FAX) mit Originalunterschrift mitteilen.

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Grundsteuer, Allgemeine Informationen
  • Neue Berechnungsart der Grundsteuer ab 01.01.2025
  • Im Zeitraum 01.07. 2022 bis 31.01.2023 waren für alle Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Hamburg die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 01.01.2022 einzureichen
  • Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 erhoben
  • Bitte verwenden Sie bei schriftlichen Rückfragen zur neuen Grundsteuer die Mailadresse: grundsteuerneu@finanzamt.hamburg.de

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Finanzämter

Formulare

nicht vorhanden

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