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Personalausweis, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens

Hamburg 99008001012008 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001012008

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Künstlernamen, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), Ordensnamen, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), nPA, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), BPA, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), Eintragung eines Doktortitels im Bundespersonalausweis (Synonym), Doktortitel im Personalausweis eintragen (Synonym), Personalausweis, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG), Passgesetz (PassG), Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010  war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Personalausweis
  • Nachweis der Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration - über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (s. Link)
  • Bei Eintragung eines Doktortitels - Nachweis über den Doktortitel (Besitzzeugnis von der Universität/Hochschule bzw. Verleihungsurkunde)

Voraussetzungen

Ordens- oder Künstlername im Personalausweis, Reisepass oder Melderegister vorhanden, ansonsten Bescheinigung der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.

Kosten

Es fallen Gebühren für die Neuausstellung des Personalausweises an (bis 24 Jahre 22,80 EUR, ab 24 Jahre 28,80 EUR (ab 01.01.2021: ab 24 Jahre 37 EUR)). Erteilung der Berechtigung bei der Behörde für Inneres und Sport 30 EUR.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Bearbeitungsdauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen.

Frist

Keine

Hinweise

Die Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens bzw. eines Doktortitels ist immer mit der Neuausstellung eines Personalausweises verbunden.

Der Doktortitel kann als einziger akademischer Grad in offiziellen Dokumenten eingetragen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

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