Personalausweis, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens
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Begriffe im Kontext
Künstlernamen, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), Ordensnamen, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), nPA, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), BPA, Eintragung in den Personalausweis (Synonym), Eintragung eines Doktortitels im Bundespersonalausweis (Synonym), Doktortitel im Personalausweis eintragen (Synonym), Personalausweis, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
Fachmanagement (Hamburg Service)
Personalausweisgesetz (PAuswG), Passgesetz (PassG), Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010 war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.
- aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).
Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
- Personalausweis
- Nachweis der Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration - über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (s. Link)
- Bei Eintragung eines Doktortitels - Nachweis über den Doktortitel (Besitzzeugnis von der Universität/Hochschule bzw. Verleihungsurkunde)
Ordens- oder Künstlername im Personalausweis, Reisepass oder Melderegister vorhanden, ansonsten Bescheinigung der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.
Es fallen Gebühren für die Neuausstellung des Personalausweises an (bis 24 Jahre 22,80 EUR, ab 24 Jahre 28,80 EUR (ab 01.01.2021: ab 24 Jahre 37 EUR)). Erteilung der Berechtigung bei der Behörde für Inneres und Sport 30 EUR.
Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.
- Amt für Migration
- Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Personalausweise, als elektronischer Identitätsnachweis
- Personalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (16 Jahre)
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
Die Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens bzw. eines Doktortitels ist immer mit der Neuausstellung eines Personalausweises verbunden.
Der Doktortitel kann als einziger akademischer Grad in offiziellen Dokumenten eingetragen werden.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg