Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Reisepass, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens

Hamburg 99085001000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Reisepass, Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ordensnamen, Eintragung in den Reisepass (Synonym), Künstlernamen, Eintragung in den Reisepass (Synonym), Doktortitel, Eintragung in den Reisepass (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

Fachmanagement (Hamburg Service)

Handlungsgrundlage

§ 6 (1) Passgesetz (PassG), §§1 und 15 Passverordnung (PassV)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

  • Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010  war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.
  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er 6 Jahre gültig.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Passfoto, welches die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen muss.
    Die Anforderungen an das Passfoto können Sie der Fotomustertafel entnehmen (siehe Link „Bundesministerium des Innern und Heimat - Fotomustertafel“, unten auf dieser Seite unter „Formulare, Service & Links“).

    Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
     
  • Reisepass
  • Nachweis der Behörde für Inneres und Sport - Amt für Migration - über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (s. Link)
  • Bei Eintragung eines Doktortitels - Nachweis über den Doktortitel (Besitzzeugnis von der Universität/Hochschule bzw. Verleihungsurkunde)

Voraussetzungen

Ordens- oder Künstlername im Personalausweis, Reisepass oder Melderegister vorhanden, ansonsten Bescheinigung der Behörde für Inneres und Sport, Amt für Migration.

Kosten

Es fallen Gebühren für die Neuausstellung des Reisepasses an - bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 EUR (6 Jahre gültig), später 60 EUR (10 Jahre gültig). Erteilung der Berechtigung bei der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zwischen 5-35 EUR.

Verfahrensablauf

Persönliche Beantragung erforderlich. Der Antrag wird zur weiteren Bearbeitung an die Bundesdruckerei weitergeleitet.

Bearbeitungsdauer

Antragstellung ca. 15 Minuten. Bearbeitungsdauer ca. 4-6 Wochen.
Aufgrund von außergewöhnlich hohen Bestellzahlen kommt es derzeit leider zu deutlich längeren Lieferzeiten von Reisepässen. Wir möchten Sie deshalb bitten, gegebenenfalls die Beantragung eines Express-Reisepasses in Betracht zu ziehen.

Frist

Keine

Hinweise

  • Die Eintragung eines Ordens- oder Künstlernamens bzw. eines Doktortitels ist immer mit der Neuausstellung eines Reisepasses verbunden.
  • Der Doktortitel kann als einziger akademischer Grad in offiziellen Dokumenten eingetragen werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal