Personalausweis, elektronischer Identitätsnachweis
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Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Folgende Daten werden auf dem Chip im Ausweis gespeichert:
- Lichtbild
- Vor- und Zuname, ggf. Ordens- und Künstlername
- Geburtsdatum
- Anschrift
- Staatsangehörigkeit
- letzter Tag der Gültigkeit
- ausstellende Behörde
- Seriennummer
- Zugangsnummer
- Fingerabdrücke
Die maschinenlesbare Zone enthält keine zusätzlichen Angaben zur Person.
Ab einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch eingeschaltet. Bei Personen unter 16 Jahren ist sie automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung ist ab 16 Jahren persönlich durch den Inhaber möglich.
Der Personalausweis kann mit eingeschaltetem, elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) zur sicheren Anmeldung im Internet genutzt werden. Es werden nur die Daten übermittelt, die für die Transaktion im Internet benötigt werden.
Zukünftig soll die Nutzung der Behördendienstleistungen über Internet (E-Government) verstärkt werden. Über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Kundenzentrum informieren.
Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung erhalten Sie unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute/Festnetz) oder im Internet im Personalausweisportal (s. Links).
- Bundesministerium des Innern - Häufige Fragen zum Personalausweis (externer Link)
- Personalausweise, beantragen ab Ausweispflicht (16 Jahre)
- Personalausweise, beantragen bis Ausweispflicht (bis 16 Jahre)
- Personalausweise, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens
- Personalausweise, abholen
- Online Termin vereinbaren, alle Standorte für Einwohnerangelegenheiten
- Personalausweise, sperren (bei Verlust oder Diebstahl) bzw. entsperren lassen
- Personalausweise, Neuantrag nach Verlust, Diebstahl oder Namensänderung
- Personalausweise, Seriennummer
- Standorte Hamburg Service vor Ort - Übersicht
- Informationen zum Personalausweis auf der Seite des Bundesministerium des Innern und Heimat
- Ausweis- oder eID-Pin vergessen?