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Personalausweis, elektronischer Identitätsnachweis

Hamburg 99008004000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008004000000

Leistungsbezeichnung

nicht vorhanden

Leistungsbezeichnung II

Personalausweis, elektronischer Identitätsnachweis

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Personalausweis als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), e-Ausweis (Synonym), Elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), eID-Funktion (Synonym), eID (Synonym), Ausweise, als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), nPA als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), BPA als elektronischer Identitätsnachweis (Synonym), Ausweise, Chip auslesen (Synonym), Ausweise, Einsicht in elektronisch gespeicherte Daten (Synonym), Online-Funktion, Bundespersonalausweis (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der neue Personalausweis ist weiterhin der Nachweis über die Identität.

Folgende Daten werden auf dem Chip im Ausweis gespeichert:

  • Lichtbild
  • Vor- und Zuname, ggf. Ordens- und Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • letzter Tag der Gültigkeit
  • ausstellende Behörde
  • Seriennummer
  • Zugangsnummer
  • Fingerabdrücke

Die maschinenlesbare Zone enthält keine zusätzlichen Angaben zur Person.

Ab einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch eingeschaltet. Bei Personen unter 16 Jahren ist sie automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung ist ab 16 Jahren persönlich durch den Inhaber möglich.

Der Personalausweis kann mit eingeschaltetem, elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) zur sicheren Anmeldung im Internet genutzt werden. Es werden nur die Daten übermittelt, die für die Transaktion im Internet benötigt werden.
Zukünftig soll die Nutzung der Behördendienstleistungen über Internet (E-Government) verstärkt werden. Über die Nutzung der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Kundenzentrum informieren.

Detaillierte Informationen zur Online-Nutzung erhalten Sie unter der Rufnummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Minute/Festnetz) oder im Internet im Personalausweisportal (s. Links).

Erforderliche Unterlagen

Zum Einschalten der Online-Ausweisfunktion ist der Personalausweis vorzulegen.

Voraussetzungen

Vorlage des Personalausweises.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich in einem Hamburg Service Ihrer Wahl vor.

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Minuten

Frist

keine

Hinweise

Seit 2017 wird der Personalausweis nur noch mit eingeschalteter eID ausgeliefert.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg

Zuständige Stelle

Hamburg Service

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal