Verkehrszeichen, Anordnung des Auf- und Abbaus
Inhalt
Begriffe im Kontext
Parkplätze für Behinderte (Synonym), Straßenschilder, Anordnung des Auf- und Abbaus (Synonym), Verkehrsschilder, Anordnung des Auf- und Abbaus (Synonym), Zebrastreifen (Synonym), Halteverbot, Anordnung des Auf- und Abbaus (Synonym), Parkplatz Schwerbehinderte (Synonym), Tempo 30 Zone einrichten (Synonym)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
Der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u.a. auch bei einer temporären Haltverbotszone bei Umzügen oder Baumaßnahmen) wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich zuständige Polizeikommissariat bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat. Hier wird entschieden, wo und welche Zeichen/Schilder anzubringen bzw. zu entfernen sind. Ausnahme sind Straßennamensschilder. Bei diesen Schildern wird nur über den Ort der Anbringung entschieden.
Verkehrszeichen für die Einrichtung temporärer Halteverbotszonen bei Umzügen oder Baumaßnahmen siehe Link - Parkplatzabsperrung für Umzug -.
Für die Wartung der Verkehrsschilder und für die Durchführung des Auf- und Abbaus sind die Bezirksämter zuständig (siehe Link).
Für die Wartung der Verkehrsschilder und für die Durchführung des Auf- und Abbaus sind die Bezirksämter zuständig (siehe Link).
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg