Prüfungen von Gefahrgutfahrern Durchführung
Inhalt
Begriffe im Kontext
ADR-Bescheinigung (Synonym), Prüfung Gefahrgutfahrer/ADR (Synonym), Schulungsveranstalter Gefahrgutfahrerprüfung (Synonym), ADR-Schein (Synonym), ADR-Schulungsbescheinigung (Synonym), Aufbaukurs (Synonym), Auffrischungsschulung (Synonym), Basiskurs (Synonym), Gefahrgutfahrer (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.12.2021
Fachlich freigegeben durch
HaSI Landesredaktion
§ 5 Absatz 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
§ 5 Absatz 2 Nummer 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
§ 5 Absatz 2 Nummer 1 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung haben.
Hierfür müssen Sie zunächst eine mindestens zweieinhalbtägige Schulung bei einem anerkannten Lehrgangsveranstalter besuchen. Anschließend müssen Sie eine Prüfung bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bestehen.
Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
Erstschulung
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Die Prüfung für Gefahrgutfahrer wird von der örtlich zuständigen IHK in der Regel im Anschluss an die entsprechende Schulung in den Räumlichkeiten des Schulungsveranstalters durchgeführt.
Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in Basiskurs, Aufbaukurs Tank, Aufbaukurs Klasse 1, Aufbaukurs Klasse 7 und Auffrischungsschulung. Jede Schulung schließt mit einer
Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
Erstschulung
- Basiskurs 45 Minuten
- Aufbaukurs Tank 45 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 1 30 Minuten
- Aufbaukurs Klasse 7 30 Minuten
- Auffrischungsschulung 30 Minuten
ADR-Schulungsbescheinigungen werden um weitere 5 Jahre ab dem Gültigkeitsdatum verlängert, wenn die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der ADR-Schulungsbescheinigung erfolgreich abgeschlossen wurde.
- Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
- Prüfungsbogen
- Niederschrift
Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen,
wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.
Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben.
Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen,
wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.
Zunächst besuchen Sie einen mindestens 2,5-tägigen Lehrgang bei einem anerkannten Veranstalter.
- In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
- Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf den Prüfungsbogen angegebenen Fehlerzahl nicht überschritten wurde.
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Mit dieser Bescheinigung weisen sie nach, dass sie über die besonderen Anforderungen beim Gefahrguttransport geschult sind und die entsprechenden Prüfungen absolviert haben. Die Schulungen werden in Hamburg durch Schulungsveranstalter durchgeführt, die von der Handelskammer Hamburg anerkannt sind. Die Prüfungen sowie die Ausstellung der ADR-Bescheinigung obliegen ebenfalls der Industrie- und Handelskammer.
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung
- Prüfungen von Gefahrgutfahrern Durchführung
- Fahrzeugführer, die Gefahrgut transportieren, benötigen sogenannten ADRSchein
- Erwerb durch Lehrgang bei anerkanntem Veranstalter mit anschließender Prüfung bei Industrie und Handelskammer
- In der Regel Anmeldung zur Prüfung durch Lehrgangsveranstalter
- Zuständig: Handelskammer Hamburg