Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung
Inhalt
Begriffe im Kontext
Grundprüfung Gefahrgutbeauftragter (Synonym), Fortbildungsprüfung Gefahrgutbeauftragter (Synonym), Schulungsveranstalter Gefahrgutbeauftragter (Synonym), Eisenbahnverkehr (Synonym), Gefahrgutbeauftragte (Synonym), Schulungsveranstalter (Synonym), Seeschiffsverkehr (Synonym), Straßenverkehr (Synonym), Verkehrsträger (Synonym), Ergänzungsprüfung (Synonym), Grundprüfung (Synonym), Schulungsnachweis (Synonym), Teilnahmebescheinigung (Synonym), Verlängerungsprüfung (Synonym)
Fachlich freigegeben am
02.12.2021
Fachlich freigegeben durch
HaSI Landesredaktion
§ 3 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.
Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den
- Straßenverkehr,
- Eisenbahnverkehr,
- Binnenschiffverkehrs und
- Seeschiffsverkehr
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
- Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
- Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
- Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
- die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Grundprüfung
- Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden
- Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger
- Gültiger Schulungsnachweis
- Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer
Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.
- Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
- Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
- Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.
In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.
Unternehmer und Inhaber eines Betriebs, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Für die Aufnahme der Tätigkeit ist ein gültiger Schulungsnachweis für die jeweils entsprechenden Verkehrsträger erforderlich. Diesen Nachweis erlangt man durch Bestehen der Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten bei der Handelskammer.
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtsverfahren
- Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung
- Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung
- Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte
- Transportunternehmen benötigen Gefahrgutbeauftragten wenn sie Gefahrgut transportieren, dieser muss Schulungsnachweis haben
- Schulungsnachweis wird durch Schulung bei privatem Veranstalter mit anschließender Prüfung bei Industrie und Handelskammer (IHK) erworben
- Prüfung und Schulungsnachweis für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.)
- Zuständigkeit: Handelskammer Hamburg