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Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung

Hamburg 99028012058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99028012058000

Leistungsbezeichnung

Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung

Leistungsbezeichnung II

Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Grundprüfung Gefahrgutbeauftragter (Synonym), Fortbildungsprüfung Gefahrgutbeauftragter (Synonym), Schulungsveranstalter Gefahrgutbeauftragter (Synonym), Eisenbahnverkehr (Synonym), Gefahrgutbeauftragte (Synonym), Schulungsveranstalter (Synonym), Seeschiffsverkehr (Synonym), Straßenverkehr (Synonym), Verkehrsträger (Synonym), Ergänzungsprüfung (Synonym), Grundprüfung (Synonym), Schulungsnachweis (Synonym), Teilnahmebescheinigung (Synonym), Verlängerungsprüfung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.12.2021

Fachlich freigegeben durch

HaSI Landesredaktion

Handlungsgrundlage

§ 3 Absatz 1 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
§ 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)

Teaser

Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.

Volltext

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.
Es gibt Schulungen und Prüfungen für den
  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffverkehrs und
  • Seeschiffsverkehr
Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen.
Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:
  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:
  • Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen
Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:
  • die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Voraussetzungen

Grundprüfung
  • Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden
Verlängerungsprüfung
  • Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger
Ergänzungsprüfung
  • Gültiger Schulungsnachweis
  • Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer

Kosten

140 EUR pro Prüfung

Verfahrensablauf

Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.
  • Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.
Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Frist

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

Hinweise

Unternehmer und Inhaber eines Betriebs, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, müssen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Für die Aufnahme der Tätigkeit ist ein gültiger Schulungsnachweis für die jeweils entsprechenden Verkehrsträger erforderlich. Diesen Nachweis erlangt man durch Bestehen der Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten bei der Handelskammer.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

Kurztext

  • Prüfung für Gefahrgutbeauftragte Durchführung
  • Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte
  • Transportunternehmen benötigen Gefahrgutbeauftragten wenn sie Gefahrgut transportieren, dieser muss Schulungsnachweis haben
  • Schulungsnachweis wird durch Schulung bei privatem Veranstalter mit anschließender Prüfung bei Industrie und Handelskammer (IHK) erworben
  • Prüfung und Schulungsnachweis für verschiedene Transportträger (Schiene, Straße etc.)
  • Zuständigkeit: Handelskammer Hamburg

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Formulare

nicht vorhanden

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