Eheschließung Vollzug Besondere
Inhalt
Begriffe im Kontext
Heiraten an Samstagen (Synonym), Heiraten am Wochenende (Synonym), Eheschließungen am Wochenende (Synonym), Heiraten am Sonnabend (Synonym), Eheschließungen am Sonnabend (Synonym)
Fachlich freigegeben am
17.05.2024
Fachlich freigegeben durch
Standesamt (Harburg)
§§ 1310 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
http://www.gesetze-im-inter-net.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020802377
§ 14 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html
§ 29 PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html
Art. 13 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html
http://www.gesetze-im-inter-net.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG020802377
§ 14 PStG
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__14.html
§ 29 PStV
https://www.gesetze-im-internet.de/pstv/__29.html
Art. 13 EGBGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgbeg/BJNR006049896.html
Sie können durch eine standesamtliche Trauung die Ehe miteinander eingehen.
Die Hamburger Standesämter bieten an ausgewählten Samstagen Termine an.
Eine Anmeldung hierfür ist erst sechs Monate vor dem gewünschten Termin möglich.
Die Hamburger Standesämter bieten an ausgewählten Samstagen Termine an.
Eine Anmeldung hierfür ist erst sechs Monate vor dem gewünschten Termin möglich.
Wenn Sie eine Ehe im deutschen Rechtsbereich begründen möchten, müssen Sie standesamtlich die Ehe miteinander schließen.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein. Es können Trauzeugen benannt werden. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Eheschließung müssen Sie zuvor bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.
In Hamburg können Sie auch an ausgewählten Samstagen im Standesamt oder außerhalb des Standesamtes heiraten. Mit Ausnahme der Bezirke Wandsbek und Bergedorf bieten die Hamburger Standesämter Samstagstermine an. Erkundigen Sie sich bei dem Standesamt Ihrer Wahl, ob an dem von Ihnen gewünschten Samstag Termine angeboten werden.
Eine Anmeldung hierfür ist erst sechs Monate vor dem gewünschten Termin möglich.
Die Eheschließung wird von einer Standesbeamtin oder einem Standesbeamten durchgeführt.
Sie kann im Standesamt oder auch außerhalb des Standesamtes erfolgen.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein. Es können Trauzeugen benannt werden. Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass Sie vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.
Die Eheschließung müssen Sie zuvor bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes anmelden.
In Hamburg können Sie auch an ausgewählten Samstagen im Standesamt oder außerhalb des Standesamtes heiraten. Mit Ausnahme der Bezirke Wandsbek und Bergedorf bieten die Hamburger Standesämter Samstagstermine an. Erkundigen Sie sich bei dem Standesamt Ihrer Wahl, ob an dem von Ihnen gewünschten Samstag Termine angeboten werden.
Eine Anmeldung hierfür ist erst sechs Monate vor dem gewünschten Termin möglich.
rechtzeitig vorher:
- Anmeldung der Eheschließung im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes eines der Eheschließenden.
- Terminbestätigung vom Standesamt, in dem die Eheschließung stattfinden soll,
- Personalausweis oder Reisepass.
Sie müssen die geplante Eheschließung beim Standesamt am Wohnsitz eines der Ehepartner anmelden.
Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten erhalten Sie von Ihrem Wohnsitzstandesamt eine Bescheinigung über die Anmeldung und die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit.
Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
Wenn Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten erhalten Sie von Ihrem Wohnsitzstandesamt eine Bescheinigung über die Anmeldung und die Prüfung Ihrer Ehefähigkeit.
Wenn einer von Ihnen nur wenig oder kein Deutsch spricht, müssen Sie einen vereidigten Dolmetscher oder eine vereidigte Dolmetscherin mitbringen.
- Die Kosten sind vom Einzelfall abhängig und können variieren.
- Die Kosten für die Eheschließung richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Treffen Sie am Tag der Eheschließung ungefähr zwanzig Minuten vor der vereinbarten Uhrzeit im Standesamt ein.
- In den Standesämtern gibt es nur begrenzt Platz für Ihre Gäste. Bitte erkundigen Sie sich im Vorwege über die maximale Besucherzahl.
- Denken Sie an Ihre Ausweisdokumente. Diese werden von einem Standesamtsmitarbeiter vor der Eheschließung kontrolliert.
- Auch eventuelle Trauzeugen müssen sich ausweisen können.
- Ein Dolmetscher muss außer einem Ausweisdokument auch die Zulassung als Dolmetscher vorweisen.
- Die Standesbeamtin oder der Standesbeamte holt Sie im Wartebereich ab und führt Sie in das Trauzimmer.
- Im Rahmen der Eheschließung werden Sie von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten gefragt, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen.
- Sie geben sich nacheinander das Jawort.
- Im Anschluss an das Jawort können Sie Ihre Ringe tauschen.
- Die bei der Anmeldung der Eheschließung eingereichten Dokumente erhalten Sie nach der Eheschließung zusammen mit den Eheurkunden wieder zurück.
- Die Eheschließung findet in der Regel im Standesamt statt. Sie können bei Ihrem Standesamt nachfragen, ob auch Eheschließungen außerhalb des Standesamtes angeboten werden und welche Orte dafür in Betracht kommen. An einigen Samstagen werden ebenfalls Termine angeboten.
Nottrauung:
- Bei einer akuten lebensbedrohlichen Erkrankung kann Ihre Eheschließung unter bestimmten Voraussetzungen sehr kurzfristig auch im Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause durchgeführt werden. Für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt am Wohnsitz zuständig. Bitte setzen Sie sich dafür unverzüglich telefonisch oder per Email mit Ihrem zuständigen Standesamt in Verbindung.
Zwei ausländische Staatsangehörige können auch vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form die Ehe schließen, sofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist und keiner der Eheschließenden auch die deutsche Staatsangehörigkeit hat. Eine Eheschließung in einem deutschen Standesamt ist dann nicht mehr notwendig.
Lehnt das Standesamt die Durchführung der Eheschließung ab, so können Sie gem. § 49 PStG einen Antrag auf Anweisung des Standesamtes durch das Gericht beim Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, stellen.
Wenn Sie die für Ihr Anliegen genaue zuständige Stelle ermitteln wollen, folgen Sie bitte dem Link zum Behördenfinder Hamburg